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Unzuständigkeitsurteil im Fall Mike Brennan

Überraschende Wende im Prozess gegen den 36 Jahre alten Polizisten, dem im Fall des irrtümlich für einen Drogenhändler gehaltenen Mike Brennan von der Staatsanwaltschaft fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird: Richterin Margaretha Richter erklärte sich am Donnerstagnachmittag im Bezirksgericht Wien Josefsstadt für nicht zuständig.
Prozess-Beginn im Fall Mike Brennan
Fall Brennan kommt vors Landesgericht
Bilder zum Fall Mike Brennan

Sie hielt es am Ende des Beweisverfahrens möglich, dass das Verhalten des Polizisten zumindest mit bedingtem Vorsatz auf Körperverletzung ausgerichtet und damit kein Fahrlässigkeitsdelikt gegeben war. Der Fall kommt damit vor das Straflandesgericht und muss zur Gänze neu verhandelt werden.

Prozessverlauf im Fall Brennan

Als einen völlig unerwarteten Angriff hat der am 11. Februar 2009 irrtümlich mit einem Drogendealer verwechselte Mike Brennan am Donnerstag im Bezirksgericht Wien-Josefstadt eine Amtshandlung der Wiener Polizei geschildert, die ihm laut Staatsanwaltschaft Wien zwei gebrochene Lendenwirbelkörper-Querfortsätze und eine Rippen- und Schädelprellung einbrachte. “Es war wie ein Angriff im Football”, sagte der farbige Sportlehrer, der an der gten Vienna International School unterrichtet, im Prozess gegen einen 36 Jahre alten Polizisten, der sich zur angeklafahrlässigen Körperverletzung “nicht schuldig” bekannte.

Der gebürtige US-Amerikaner war nachmittags mit der U-Bahn unterwegs gewesen, in der mehrere Drogenfahnder in Zivil vermeintliche Suchtgifthändler observierten. In derselben Garnitur saß ein Verdächtiger dunkler Hautfarbe, der Brennan offenbar zum Verwechseln ähnlich sah. Als der angeklagte Polizist an der Station Spittelau ausstieg, sollte er den weiter hinten die U-Bahn verlassenden Verdächtigen am Bahnsteig anhalten, zur Ausweisleistung auffordern und allenfalls festnehmen, wobei ihm Kollegen, die sich unmittelbar bei dem mutmaßlichen Dealer befunden hatten, diesen als groß gewachsenen Farbigen von bulliger Statur und mit einer dunklen Hose und einer Daunenjacke bekleidet beschrieben hatten. Auch auf eine Mütze wurde ausdrücklich verwiesen.

Dem 36-jährigen Polizisten kam allerdings zunächst Mike Brennan entgegen, zu dessen Äußerem die Personsbeschreibung zu passen schien. Brennan trug sogar eine Kopfbedeckung.

Er habe diesen mit den Worten “Stop! Police! Don’t move!” zum Stehenbleiben aufgefordert, erzählte der Angeklagte. Doch dieser habe nicht reagiert: “Er hat sich geduckt. Er hat sich verspreizt. Angespannt. Das ist für mich das Zeichen, er will weg. Ich habe ein Fluchtverhalten angenommen. Deshalb habe ich Körperkraft angewendet”, schilderte der Beamte.

Er habe den Mann an der Oberbekleidung ergriffen, ruckartig aus dem Gleichgewicht gebracht und zu Boden befördert: “Ich wollte ihn auf keinen Fall verletzen. Ich wollte ihn nur zu Boden bringen. Und das habe ich auch gemacht.” Ihm sei wichtig gewesen, “dass ich ihn am Boden fixiere, bis Verstärkung eintrifft. Es war schon heftig. Dazu stehe ich.”

Der Angeklagte verwies darauf, in seiner Laufbahn bereits 500 Drogenhändler festgenommen zu haben: “Ich weiß, wie’s geht.” Ihm sei zum ersten Mal eine Verwechslung passiert: “Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe. Dort, wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler.” Es handle sich “um einen bedauerlichen Zwischenfall, was mir an und für sich auch leidtut.”

Mike Brennan widersprach im Zeugenstand der Darstellung des Polizisten. Dieser hätte sich nicht als Beamter zu erkennen gegeben, ihm weder Dienstausweis noch Kokarde gezeigt und ihn auch nicht angesprochen. Er sei unmittelbar nach dem Verlassen der U-Bahn “völlig unerwartet zu Boden gebracht worden. Es war ein Treffer aus dem toten Winkel. Es war wie ein Angriff im Football.” Als er am Boden lag, habe ihn der Angreifer “mit Faustschlägen eingedeckt”, sagte Brennan.

Auf die Frage, wie er sich verhalten hätte, hätte er gewusst, dass er einem Polizeibeamten gegenüberstand, erwiderte Brennan: “Ich wäre am Fleck erstarrt.” Er verwies auf seinen Geburtsort Jacksonville im US-Bundesstaat Florida, eine angeblich besonders gewaltträchtige Gegend: “Wenn man als junger Schwarzer dort das Wort ‘Polizei!’ hört, bleibt man automatisch stehen. Sonst läuft man Gefahr, angeschossen oder getötet zu werden.”

Die Schilderung des Angeklagten, er habe auf den Zuruf “Stop! Police!” nicht reagiert und Anstalten zur Flucht gemacht, bezeichnete Brennan als “vollkommen unrichtig”. Es hätte für ihn keinen Grund gegeben, “vor der Polizei davonzulaufen. Ich habe ja nichts angestellt.”

Die Verhandlung ist für zwei Tage ausgeschrieben. Sollte es wider Erwarten bereits am Donnerstagnachmittag ein Urteil geben, wird die APA umgehend berichten.

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