Unzulässige Zinsen: VKI startet Sammelklage für Universal-Kunden

Dabei geht es um Klauseln zu Zinseszinsen in Teilzahlungsvereinbarungen. Mit Zinseszinsen sei ein Zinssatz von 21,7 Prozent pro Jahr verrechnet worden.
OGH erklärte Klauseln für Zinseszinsen bereits für unzulässig
"Mit der Regelung sollte eine monatliche Verrechnung von Zinseszinsen bewirkt werden, die für den Durchschnittsverbraucher nicht erkennbar war", kritisiert der VKI. Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe bereits die Klauseln für unzulässig erklärt. "Dies hat zur Folge, dass Universal Versand bei Teilzahlungskaufverträgen nur die gesetzlichen Zinsen von vier Prozent verlangen darf und die Zinsdifferenz an betroffene Konsumentinnen und Konsumenten rückerstatten muss. Der VKI organisiert deshalb eine Sammelaktion für betroffene Konsumentinnen und Konsumenten", so die Konsumentenschützer am Dienstag in einer Aussendung.
Sammelklage gegen Universal Versand für betroffene Kunden
Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten können sich unter www.verbraucherrecht.at/universalversand bis 30. April 2022 für die Sammelaktion anmelden.
Die Unito-Gruppe, zu der Universal Versand gehört, betonte heute in einer Reaktion: "Selbstverständlich akzeptieren wir diese richterliche Entscheidung und haben die notwendigen AGB-Korrekturen unmittelbar durchgeführt." Bisher seien aber weder Kunden, noch der VKI mit Forderungen an das Unternehmen herangetreten. "Sollten derartige Forderungen in Zukunft geltend gemacht werden, werden diese unsererseits natürlich eingehend geprüft", betonte Unito.
(APA/Red)