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Unzulässige Parteispenden: Geldstrafen für ÖVP und FPÖ

Insgesamt 10.000 Euro müssen FPÖ und ÖVP zahlen.
Insgesamt 10.000 Euro müssen FPÖ und ÖVP zahlen. ©APA
Für zwei unrechtmäßige Spenden müssen die ÖVP und die FPÖ kaut Transparenz-Senat nun Strafe zahlen. Interessant dabei ist: Die FPÖ sammelte gegen ihrer eigenen Behauptung Spenden bei der Bundespräsidentenwahl 2016.

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt hat Geldbußen gegen ÖVP und FPÖ verhängt. Beide Fälle betreffen die Annahme unzulässiger Parteispenden im Jahr 2016. Die ÖVP muss 4.000 Euro Strafe zahlen, die FPÖ 6.000 Euro, geht aus den Entscheidungen hervor. Im Fall der FPÖ zeigt der Bescheid auch, dass die Partei entgegen ihrer Angaben Spenden für die Bundespräsidentenwahl gesammelt hat.

ÖVP für Seniorenbund Wolkersdorf verantwortlich

Im Fall der ÖVP geht es um eine Spende an den Seniorenbund Wolkersdorf. Die Gemeinde hatte der dortigen Organisation Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung stellt, was unzulässig ist. Die Partei hatte argumentiert, dass der Seniorenbund Wolkersdorf eine Zweigstelle des Seniorenbund Niederösterreich sei. Der sei wiederum nicht identisch mit der ÖVP-Teilorganisation Seniorenbund, sondern verfüge über eigene Rechtspersönlichkeit.

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat sah dies anders. Die Argumentation, wonach der Seniorenbund eine Doppelexistenz führt – einmal als Teilorganisation der VP und einmal als von der Partei unabhängiger Verein – ließ der Senat der ÖVP nicht durchgehen. Zwar bestehe beim Seniorenbund eine formale Doppelgleisigkeit zwischen Partei und Verein, aber: “Diese formale Doppelgleisigkeit ändert nach Auffassung des UPTS nichts daran, dass die beiden Organisationen inhaltlich eine Einheit bilden.” Außerdem sei die Namensgleichheit nicht zufällig, sondern wurde “bewusst herbeigeführt”.

FPÖ-Spende war “herrenlos”

Bei der FPÖ handelt es sich um eine 4.800 Euro-Spende an die Bundespartei für die Bundespräsidentenwahl. Das Parteiengesetz sieht vor, dass Spenden über 3.500 Euro unter Angabe des Namens und der Adresse des Spenders veröffentlicht werden. Anonyme Spenden dürfen nur bis 1.000 Euro angenommen werden. Im aktuellen Fall ist zwar der Name des Spenders bekannt, nicht aber dessen Adresse. Damit war die Spende unzulässig.

Interessant ist die Causa auch deshalb, weil die FPÖ 2016 mehrmals behauptet hatte, für die Bundespräsidentenwahl keine Spenden zu sammeln. “Es gibt kein Spendenkonto”, hieß es damals auf entsprechende APA-Anfrage. Im UPTS-Bescheid ist dagegen von einem bei der Bank Austria eingerichteten Spendenkonto für die Bundespräsidentschaftswahl die Rede.

Eine Meldung an den Senat im Kanzleramt gab es auch über die SPÖ – weil die Kärntner Kinderfreunde eine Tochterfirma, die “Kinderfreunde Kärnten gemeinnützige Flüchtlingsbetreuung GmbH” – zuerst nicht deklariert hatten. Da die Stellungnahme aber nachgereicht wurde, wurde das Verfahren nun eingestellt.

Die drei Fälle waren jeweils vom Rechnungshof an den Senat herangetragen worden. Den Parteien steht es frei, gegen die Entscheidungen zu berufen.

(APA/red)

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