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Unzulässige Parteispenden für karitative Organisationen

Die zu Unrecht von den Parteien entgegen genommenen Beiträge wurden weitergegeben.
Die zu Unrecht von den Parteien entgegen genommenen Beiträge wurden weitergegeben. ©pixabay.com (Sujet)
Der Rechnungshof ist wieder wohltätig aktiv geworden. Mehr als 25.000 Euro an unzulässigen Parteispenden wurden an karitative Organisationen verteilt, wie Präsidentin Margit Kraker am Donnerstag mitteilte.

Seit vorigem Jahr werden die zu Unrecht von den Parteien entgegen genommenen Beiträge vom Rechnungshof weitergegeben. Das Geld muss an Organisationen fließen, die "mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken" dienen. Die Entscheidung fällt per Los, wobei man gewisse Kategorien eingezogen hat. Besonders profitiert haben heuer Vereine, die sich mit Kinderrechten befassen und Obdachlosen-Einrichtungen.

Parteispenden: Rechnungshof verteilte 25.000 Euro wohltätig

Jeweils 3.000 Euro gehen an das neunerhaus, den Verein Kinder haben Zukunft, den Sterntalerhof, die Make-A-Wish Foundation Österreich, an VinziRast, Rainbows sowie an die Österreichische Multiple Sklerose Gesellschaft. Den höchsten Beitrag bekommt das Kinderhospiz Netz mit 4.158,78 Euro.

Das Geld kam im Wesentlichen von der SPÖ, an die der größte Teil der als unzulässig bewerteten Spenden geflossen war.

(APA/Red)

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