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Uwe Scheuch bekannte sich im Untreue-Prozess nicht schuldig

Scheuchs Anwältin sieht Vorwürfe als strafrechtlich irrelevant
Scheuchs Anwältin sieht Vorwürfe als strafrechtlich irrelevant ©APA
Am Landesgericht Klagenfurt hat am Mittwoch ein neuer Prozess gegen den Ex-Politiker Uwe Scheuch begonnen.

Dem früheren Landeshauptmann-Stellvertreter und Parteichef der Freiheitlichen in Kärnten wird Untreue vorgeworfen. In seinem Auftrag sollen Rechnungen durch das Land bezahlt worden sein, die Leistungen seien nicht oder nur teilweise erbracht worden. Scheuch bekannte sich nicht schuldig.

Nicht Amtsmissbrauch, sondern Untreue

Zuerst trug Ankläger Bernhard Weratschnig die Anklage vor: Scheuch habe 2007 und 2008 als Mitglied der Kärntner Landesregierung seine Befugnis missbraucht. Entgegen den haushaltsrechtlichen Vorgaben habe er seinem Mitarbeiter die Weisung erteilt, Rechnungen als sachlich und rechnerisch richtig zu bestätigen und die Zahlung in seinem Namen zu veranlassen. Dabei wurden die angegebenen Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht. Scheuch habe die Rechnungen auch selbst abgezeichnet. Der Gesamtwert der inkriminierten Rechnungen liegt laut Anklage bei 35.272,45 Euro, der Vermögensschaden für das Land bei 23.428,45.

Der Staatsanwalt verwies auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH), der im Dezember entschieden hatte, dass der Fall nicht wegen Amtsmissbrauchs sondern wegen Untreue zu verfolgen sei. Weiters wies er darauf hin, dass der erwähnte Mitarbeiter Scheuchs, sein damaliger persönlicher Referent, in der Sache bereits rechtskräftig verurteilt worden sei.

Kein unmittelbarer Vermögensschaden

Verteidigerin Ulrike Pöchinger wies in ihrem Eröffnungsplädoyer sämtliche Vorwürfe zurück und bemühte mehrfach die OGH-Entscheidung. Die Höchstrichter hätten ganz klar gesagt, dass kein unmittelbarer Vermögensschaden durch Scheuchs Handlungen entstanden sei, “für den OGH ist nicht einmal ersichtlich, inwieweit das Land in seinem recht auf Überprüfung der Gebarung geschädigt worden sein soll”. Sie ortete “rechtstechnische Mängel”, der Anklage gelinge es nicht einmal, die grundlegenden Tatbestandsmerkmale der Untreue zu identifizieren. Es werde versucht, einen Schaden zu rekonstruieren, dabei sei in den Rechnungen der Listenpreis verrechnet worden, der dem Wert der betreffenden Inserate entspreche.

Angesichts der “massiven Vorwürfe gegen die Anklagebehörde” replizierte Weratschnig: “Das ist Ihre Art der Interpretation.” Er lese aus dem Erkenntnis des Obersten Gerichtshof diese Dinge nicht heraus. Außerdem gebe es nicht nur die Rechnungen, in denen der Listenpreis ohne Rabatte verrechnet wurde, es gehe auch um Rechnungen, denen überhaupt keine Leistung gegenüberstehe. Und bei den zuerst genannten Rechnungen sei der Rabatt über Umwege auf einem Konto von Scheuchs Mitarbeiter gelandet. Dieser werde noch aussagen.

“Lange und vertrauensvolle Beziehung”

Im Zentrum der Anklage stehen die Aussagen eines ehemaligen Mitarbeiter Scheuchs. Dieser wurde wegen des Sachverhalts bereits rechtskräftig verurteilt. Uwe Scheuch sagte, der Mann sei über Jahre ein enger Mitarbeiter gewesen, “eine sehr lange und vertrauensvolle Beziehung”. Ein Zerwürfnis mit dem Mann habe es keines gegeben, auch nicht nach Ende seiner Politkarriere, sagte Scheuch in der Befragung durch Richterin Ute Lambauer.

Über Partnerschaften und Kooperationen sei immer wieder gesprochen worden, es habe sehr viele gegeben, sagte der Angeklagte. An Details erinnere er sich nicht mehr, das sei in der operativen Verantwortung der Mitarbeiter gewesen. “Das ist zwölf Jahre her.” Seine Paraphe auf den inkriminierten Rechnungen bedeute nur, dass er sie gesehen und einem Mitarbeiter zugeordnet habe. “Ich habe darauf vertraut, dass meine Mitarbeiter wissen, was sie tun, und Rücksprache halten, wenn sie das brauchen.”

Dass dem Land Listenpreise verrechnet werden und Überschüsse beim Partner durch nicht direkt gewährte Rabatte verblieben, sei bei keiner Besprechung Thema gewesen, sagte Scheuch. Wenn es aber einen wirtschaftlichen Überschuss aus einem Projekt gebe, und dieser “wiederum für Darstellungen des Landes und unserer Arbeit verwendet” werde, sei das aus seiner Sicht kein Problem, sagte Scheuch.

“Leidige Erfahrungen”

“War es Thema, das für die Partei zu verwenden”, wollte Richterin Lambauer wissen. Scheuch meinte, er habe bereits “leidige Erfahrungen” mit dem Spannungsverhältnis von Regierungs- und Parteitätigkeit gemacht. “Wie Gewinne letztlich verwendet werden können, war nicht im Detail Thema.” Scheuch könne hier nichts ausschließen oder bestätigen. Zu dem Vorwurf, dass aus Landesprojekten generierte Überschüsse für die Partei verwendet wurden, meinte der Angeklagte, das wäre nicht in Ordnung, aber man könne nicht genau sagen, woher die Überschüsse stammten, auch Dritte hätten viel inseriert. Es sei jedenfalls die Aufgabe seines Mitarbeiters gewesen, Ausgaben und Verrechnungen korrekt zuzuordnen.

Lambauer nannte mehrere Beispiele für Ausgaben, etwa Möbel für das BZÖ-Parteibüro in der Bezirksstadt Spittal und Scheuchs 40er-Geburtstagsfeier. Die Richterin hielt dem Angeklagten auch Aussagen seines Mitarbeiters vor. Etwa, dass dieser die Aufgabe gehabt hätte, Geld aufzutreiben “für Ihre Aktivitäten”. Teilweise hätte der Mitarbeiter auch Rechnungen, die an Scheuchs Wohnadresse gerichtet waren, zur Erledigung erhalten. “Ich mutmaße, dass er seine Vorgangsweise damals nicht als kriminell angesehen hat. Es ist ihm gelungen gute Projekte aufzustellen und wir waren in der Lage zum Beispiel diese Möbel zu bezahlen.” Staatsanwalt Bernhard Weratschnig fragte Scheuch, ob er nicht wissen habe wollen, woher das Geld stammte, ob das “Vogel-Strauß-Politik” gewesen sei. “Vielleicht”, sagte der Angeklagte.

In der weiteren Befragung Scheuchs ging es um weitere Details der Anklage – etwa um die Weisung, mit der Scheuch die Rechnungen bezahlen habe lassen. “Ich habe nie eine Weisung erteilt”, meinte der Ex-Politiker. Er habe sicher tausend Mal Mitarbeiter gebeten, etwas zu tun, das sei aus seiner Sicht aber keine Weisung. “Ich sage ja auch bitte, ich möchte aufs Klo gehen, und es ist keine Weisung.” Eine Weisung wäre es aus Scheuchs Sicht, wenn er jemandem etwas auftrage, was rechtswidrig sei, außerhalb dessen Aufgabengebietes oder etwas, das dieser nicht machen möchte.

(APA)

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