AA

"Unterhosenbomber"muss lebenslänglich ins Gefängnis

Abdulmutallab hatte im Dezember 2009 versucht ein Flugzeug in die Luft zu sprengen.
Abdulmutallab hatte im Dezember 2009 versucht ein Flugzeug in die Luft zu sprengen. ©dapd
Der Nigerianer Umar Farouk Abdulmutallab muss für seinen versuchten Anschlag auf ein US-Passagierflugzeug an Weihnachten 2009 lebenslang ins Gefängnis.

Ein Bundesgericht in Detroit begründete das Urteil mit der großen Gefahr, dass Abdulmutallab erneut einen Terrorangriff verüben wolle. Vor der Verkündung des Strafmaßes sagte der 25-Jährige, er sei “stolz, im Namen Gottes zu töten”.

Anschlag fehlgeschlagen

Abdulmutallab hatte am 25. Dezember 2009 in seiner Unterhose eine Bombe an Bord eines Fluges von Amsterdam nach Detroit geschmuggelt. In der Maschine befanden sich 289 Menschen. Die Zündung schlug aber fehl, Abdulmutallabs Hose ging in Flammen auf, Passagiere konnten ihn überwältigen. Der Nigerianer stand mit dem radikalen muslimischen Prediger Anwar al-Aulaqi in Kontakt, der als führender Kopf des Terrornetzwerks Al-Kaida auf der arabischen Halbinsel galt, bis er im September bei einem mutmaßlichem US-Drohnenangriff im Jemen getötet wurde.

Abdulmutallab handelte aus Rache

Im Oktober hatte Abdulmutallab beim Auftakt der Verhandlung auf schuldig plädiert, seine Tat aber als Rache für die Tötung von Muslimen durch die USA gerechtfertigt. Am Donnerstag erklärte der junge Mann im Gerichtssaal erneut, er habe das Werk Gottes gegen die “Unterdrücker” von Muslimen ausführen wollen. Außerdem beharrte Abdulmutallab darauf, dass al-Aulaqi und der im Mai getötete Al-Kaida-Chef Osama bin Laden noch am Leben seien.

Staatsanwältin Barbara McQuade sagte, das Urteil sende die Botschaft, dass “Amerika von Al-Kaida nicht besiegt wird”. US-Justizminister Eric Holder begrüßte das Strafmaß und nannte Abdulmutallab “einen reuelosen Terroristen, der es als seine Pflicht begreift, Amerikaner zu töten”.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • "Unterhosenbomber"muss lebenslänglich ins Gefängnis
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen