Denn diesen bisher wenig beachteten Aspekt kritisiert der Familienrechtsexperte Günter Tews in der Presse und will den Passus vor den VfGH bringen. Seinen Berechnungen zu Folge steigt etwa der Unterhaltsanspruch einer nicht erwerbstätigen Alleinerzieherin, deren getrenntlebender Mann monatlich 1500 Euro netto verdient, von 260 auf 435 Euro pro Monat. Kleiner Trost für den Mann: Die von ihm auch zu zahlende Unterhaltssumme für das Baby beträgt infolge der neuen Regeln nur mehr 195 statt 220 Euro monatlich.
Grund für diese Entwicklung: Bisher betrachteten die Gerichte das Kindergeld, das eine Frau bezog, als deren Einkommen. Durch die gesetzliche Neuregelung wird nun ausdrücklich klar gestellt, dass das Kindergeld nicht als Verdienst gewertet werden darf.
Eine Frau, die nur Kindergeld bezieht, gilt also seit 1. Jänner als einkommenslos und darf daher jetzt mehr Geld von ihrem (Ex-)Mann einfordern. Dasselbe gilt freilich umgekehrt, wenn die Frau dem Mann Unterhalt zahlen muss.