Thomas Lubanga soll in Ituri im Nordosten der Demokratischen Republik Kongo Kriegsverbrechen begangen haben; ihm wird vorgeworfen, zehntausende Kindersoldaten zwangsrekrutiert zu haben. Es ist der erste Prozess vor dem im Juli 2002 eingerichteten internationalen Gericht.
Zunächst geht es in dem Verfahren nur um die Frage, ob die Anklage gegen Lubanga ausreichend begründet ist, um die Einleitung einer Hauptverhandlung zu rechtfertigen. Die Vorverhandlung gegen den kongolesischen Rebellenführer ist auf zwölf Tage angelegt und soll bis Ende des Monats abgeschlossen sein.
Der Internationale Strafgerichtshof wurde im Juli 2002 eingerichtet. Das Tribunal ist im Gegensatz zu bisherigen UNO-Tribunalen das erste auf Dauer eingerichtete Tribunal, das Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord ahnden soll. Als Kläger können vor dem Strafgerichtshof auch einzelne Staaten auftreten.
Auf Betreiben unter anderem der Vereinigten Staaten sind die Befugnisse des internationalen Gerichts beschränkt: So darf es ein Verfahren nur einleiten, wenn der Straftatbestand von den nationalen Gerichten eines Landes nicht hinreichend verfolgt wird oder verfolgt werden kann. Zudem kann es nicht rückwirkend aktiv werden, das heißt es können nur Straftaten geahndet werden, die nach dem 1. Juli 2002 begangen wurden.
Zu den Verbrechen, die vom Internationalen Straftribunal geahndet werden können, zählen Sklaverei, Folter, Vergewaltigung, Verfolgung aus rassischen, ethnischen oder religiösen Motiven, Deportation und Rassentrennung.