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UNO: Anklage gegen kroatische Generäle

Die Anwaltschaft des Haager UNO-Kriegsverbrechertribunals hat eine gemeinsame Anklage gegen die kroatischen Generäle Ante Gotovina, Ivan Cermak und Mladen Markac erhoben.

Laut der Anwaltschaft ist die Erhebung der gemeinsame Anklage „im besten Interesse der Wirtschaftlichkeit, der wirksamen Prozessführung und mit der Strategie des Tribunals verbunden“.

Die Anwälte des flüchtigen Generals Gotovina unterstützen diese Idee, doch die Anwälte von Cermak und Markac, die sich im März vergangenes Jahres in Den Haag gestellt hatten und jetzt auf freiem Fuß auf die Gerichtsverhandlung warten, sind dagegen. „Wir sind gegen eine Verbindung der beiden Anklagen, weil es dafür keine formalen Gründe gibt. Gotovina ist noch nicht in Den Haag, und der Prozess gegen Cermak und Markac hat schon begonnen“, sagte der Anwalt von General Markac, Goran Mikulicic, gegenüber der Tageszeitung „Novi list“.

Am 8. März beauftragte der Gerichtsrat des Tribunals die Anwaltschaft, die Anklage gegen Markac und Cermak umzuarbeiten. Die Verteidigung der beiden Generäle focht einige Anführungen in der Anklage an, und der Gerichtsrat fand das gerechtfertigt. Die Anwaltschaft soll die neue Anklage bis 29. März übergeben und wollte für 45 bis 60 Tage einen Vorschlag für die Verbindung der Anklagen unterbreiten.

Die Anklage gegen Gotovina wurde im Juni 2001 erhoben, und seitdem ist er auf der Flucht. Markac und Cermak wurden im März 2004 angeklagt. Alle drei sind wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen während und nach der Operation „Sturm“ zur Rückeroberung der von den Serben kontrollierten Krajina im Jahr 1995 angeklagt.

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