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Unnötige Mehrkosten bei Rettungszentrale

Kontrollamt: "Dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu wenig Beachtung geschenkt" - Neubau sei 2001 um beinah 660.000 Euro teurer gekommen.

Bei der Generalsanierung der Zentrale der Wiener Rettung in Wien-Landstraße, die Ende 2001 abgeschlossen wurde, ortet das Wiener Kontrollamt (KA) unnötige Mehrausgaben in Höhe von gut 660.000 Euro. Bei Gesamtkosten von 10,17 Mio. Euro komme diese Summe durch eine Ausschreibung auf Basis eines „unausgereiften Planungsstands“ und durch unbegründete Bevorzugung teurerer Anbieter zusammen, heißt es in dem Bericht, der der APA vorliegt.

“Unausgereifter Planungsstand”
Nach der Genehmigung der Projektkosten durch alle Parteien im Jahr 1999 erfolgte eine EU-weite Ausschreibung über die Generalunternehmerleistungen. Diese Ausschreibung der damaligen Magistratsabteilung 24 (Hochbau), heute MA 34 (Bau- und Gebäudemanagement), basierte jedoch auf einem „unausgereiften Planungsstand“ eines Ziviltechnikbüros, dessen Vertrag laut KA-Bericht später gekündigt wurde.

Die auf Grund dieses Planerwechsels erfolgte Projektänderung zog insgesamt 32 Zusatzforderungen nach sich. Diese summierten sich in der Endrechnung auf gut 635.000 Euro, die dem ursprünglichen Angebot von rund 5 Mio. Euro zugeschlagen werden mussten. In ihrer Reaktion verweist die MA 34 darauf, dass die Änderungen hauptsächlich „betrieblichen Notwendigkeiten des Bauherrn (MA 70) geschuldet seien“. In Zukunft werde man darauf achten, den Bedarf bereits in der Planungsphase zu definieren.

Laut KA hätte der Umstand die Problematik weiter verschärft, dass in der Ausschreibung der essenzielle Teil in einer Pauschale anzubieten war, „was grundsätzlich unterbleiben sollte“, so die Kontrolleure. Bei Pauschalen müssten Art und Umfang der Leistung zum Vergabezeitpunkt so genau bestimmt sein, wie man es bei Großbaustellen kaum voraussagen könnte. Auch habe die Gestaltung des Leistungsverzeichnisses nicht der Ö-Norm entsprochen. Die MA 24 nahm an dieser Stelle die Kritik zur Kenntnis und betonte, alle seitherigen Projekte nach der Norm ausgeschrieben zu haben.

Auftrag an teuren Zweitbieter
Der zweite große Vorwurf des KA betrifft die Auftragsvergabe für die statisch-konstruktiven Arbeiten. Dieser sei an den teureren Zweitbieter gegangen, obwohl bei Gleichwertigkeit der Angebote zwingend „der Billigstbieter den Zuschlag erhalten hätte müssen“. Dazu hält ein Aktenvermerk der MA 24 dem Billigstbieter vor, andere Faktoren für den Bau angesetzt zu haben, was eine falsche Summe ergeben habe.

Den Vorwurf der Prüfer, dass ein solches Ausscheiden eines Angebot erst nach einer Nachfrage beim Anbieter hätte erfolgen können, was aber ausgeblieben sei, lässt die Magistratsabteilung so nicht gelten:
„Es wurden Aufklärungsgespräche mit den Bietern geführt, jedoch nicht hinreichend dokumentiert.“

39.428 Euro teurer
Als Konsequenz wurde der Zweitbieter beauftragt, dessen Angebot um 39.428 Euro höher als jenes des Erstgereihten lag. Das KA kritisiert hier, dass die Abteilung „dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu wenig Beachtung geschenkt“ hat. Denn selbst wenn der Billigstbieter sämtliche angesetzten Faktoren denen des Konkurrenten angeglichen hätte, wäre das Angebot noch um 23.937 Euro billiger gekommen.

Als Konsequenz fordert das Kontrollamt in Hinkunft die klare Vorausgabe von Berechnungsfaktoren bei Ausschreibungen. Die MA 34 entschuldigt deren Fehlen abschließend mit der „damals noch relativ neuen Materie“. In der Folge hätte man konkrete Faktoren ausgegeben.

Redaktion: Claus Kramsl

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