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Unis befürchten "chaotische Zustände"

Die Ausnahmebestimmungen für Studiengebühren müssen nach Ansicht der Universitäten "dringend geändert" werden.

Die von SPÖ, FPÖ und Grünen kurz vor der Nationalratswahl beschlossenen Ausnahmebestimmungen für Studiengebühren müssen nach Ansicht der Universitäten “dringend geändert” werden, “und zwar unabhängig davon wie man prinzipiell zu den Studienbeiträgen steht”, sagte der Vorsitzende der Universitätenkonferenz (uniko), Christoph Badelt am Mittwoch. Der Grund sei, dass die Ausnahmen “nicht oder nur mit einem enormen Aufwand zu vollziehen” seien.



Vor der Wahl wurde vom Nationalrat eine Novelle zum Universitätsgesetz mit einer weitgehenden Abschaffung der Studiengebühren beschlossen. Nur wer die Mindeststudiendauer um zwei Semester überschreitet, muss zahlen – außer beim Nachweis einer Erwerbstätigkeit im vergangenen Jahr mit einem über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden Einkommen. Befreit sind auch jene “Langzeitstudierende”, die durch Krankheit oder Schwangerschaft mehr als zwei Monate am Studium gehindert waren, sich überwiegend der Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag widmen mussten oder bei mindestens 50-prozentiger Behinderung.



Vor allem die Ausnahmebestimmung bei Erwerbstätigkeit werde voraussichtlich “quantitativ massiv ins Gewicht fallen”, sagte Badelt und spricht alleine an seiner Hochschule, der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien, von 5.000 potenziellen Kandidaten. An der größten Hochschule des Landes, der Uni Wien, seien es fast 25.000.



Die Unis wären für den Erlass der Studiengebühren gezwungen, von all diesen Personen Einkommensüberprüfungen durchzuführen – was sie aber nicht machen könnten: “Wir sind ja kein Finanzamt”, sagte Badelt, der deshalb behördliche Bestätigungen, also Einkommensnachweise des Finanzamts, verlangen will. Für die Unis sei auch nicht feststellbar, ob sich jemand überwiegend der Kinderbetreuung gewidmet habe oder wegen Schwangerschaft oder Krankheit am Studium gehindert war. Auch dafür werde man amtliche Bestätigungen verlangen müssen – “und damit viele Tausend Studierende zu den Ämtern schicken”, so Badelt.



Für jeden einzelnen Studenten, der um den Erlass des Studienbeitrags ansucht, müsse ein Verwaltungsverfahren eröffnet werden. “Wir befürchten einen irrsinnigen Verwaltungsaufwand und es ist völlig absurd zu glauben, wir können das innerhalb der kurzen Zeit der Inskriptionsfrist durchführen”, betonte der Rektoren-Chef, der die Bestimmungen “für nicht administrierbar” hält. Die Unis seien zu einer ordentlichen Prüfung verpflichtet. Nur so würden sie auch den versprochenen Ersatz der Studiengebühren erhalten.



Für Badelt drängt die Zeit für die geforderten Änderungen. Allein aus Gründen des parlamentarischen Fahrplans müsste bald ein Initiativantrag eingebracht werden, damit sich eine neuerliche Novellierung ausgehe. “Schließlich beginnen bereits Ende Jänner die Inskriptionsfristen für das Sommersemester.” Die Unis würden sich jedenfalls nicht den “Schwarzen Peter” umhängen lassen, dass dann chaotische Zustände herrschen.



Bei Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) und Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) haben die Rektoren ihre Bedenken deponiert, sie verstünden auch, dass dies ein Problem sei. Die Unis hätten aber keine Informationen darüber, ob bei den Koalitionsverhandlungen Konsequenzen gezogen würden. Badelt betont, dass die Forderungen der Unis “völlig unabhängig von der Studiengebührendiskussion” seien. “Aber man kann nicht in ein Gesetz Dinge hineinschreiben, die nicht mit vernünftigen Aufwand administrierbar sind, Chaos produzieren und im übrigen wesentlich teurer kommen als 367 Euro Studiengebühren zu erlassen”, so Badelt.

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