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Uniklinikum Tulln: 83-Jährige fälschlicherweise für tot erklärt

Verwechslung mit anderer Patientin lag vor.
Verwechslung mit anderer Patientin lag vor. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Im Universitätsklinikum Tulln ist eine 83-jährige Frau fälschlicherweise für tot erklärt worden. Grund war eine Patientenverwechslung, wie das Krankenhaus am Donnerstagnachmittag in einer schriftlichen Stellungnahme mitteilte.

Einem Onlinebericht der "NÖN" ("Niederösterreichische Nachrichten") zufolge war die Familie der vermeintlich Verstorbenen am Sonntag informiert worden, die Parte wurde bereits gedruckt.

Der Grund für die Verwechslung wurde seitens des Uniklinikums wie folgt skizziert: Am vergangenen Samstag seien annähernd zeitgleich zwei Patientinnen in schlechtem Allgemeinzustand von der Rettung ins Spital gebracht worden - eine davon aus einem Pflegeheim. "Beide waren nicht orientiert und konnten keinerlei Angaben zur eigenen Person machen", wurde im Namen der Klinikleitung betont.

83-jährige Frau fälschlicherweise für tot erklärt

Am Sonntag sei eine der Frauen gestorben. "Durch den falschen Namen wurden die falschen Angehörigen verständigt und somit das Bestattungsunternehmen durch die Angehörigen." Aufgefallen sei die Verwechslung schließlich am Mittwoch, "als die andere Patientin zurück in das Pflegezentrum geschickt werden sollte, jedoch vom Pflegepersonal vor Ort nicht erkannt wurde". Nach eingehender Recherche wurden dann am Abend die Angehörigen beider Frauen kontaktiert.

Krankenhaus bedauert Vorfall

Das Uniklinikum Tulln hob hervor, das Geschehene zutiefst zu bedauern. "Wir nehmen diese Situation sehr ernst und auch zum Anlass, unsere Abläufe intern noch genauer zu überprüfen, um zukünftig Verwechslungen wie diese ausschließen zu können."

Den Hinterbliebenen wurde psychologische Unterstürzung angeboten, weiters übernehme die Klinik "die durch die Verwechslung entstandenen Kosten". Festgehalten wurde außerdem, dass beide Patientinnen sowohl medizinisch als auch pflegerisch lege artis behandelt worden waren und durch die Verwechslung keinen Schaden erlitten.

(APA/Red)

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