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Uni-Zugang: Regierung argumentiert Medizinerquote

Österreich - Die Regierung präsentiert im Ministerrat ihr Anwortschreiben an die EU-Kommission, mit dem die Beibehaltung der Zulassungsquote für ausländische Medizinstudenten begründet wird.

Vor der Regierungssitzung erklärte Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V), man habe ein Papier von über 500 Seiten zusammengestellt, mit dem dargestellt werde, dass Österreich ohne „safe guard-Regelung in irgendeiner Form“ zu wenig Ärzte zur Verfügung hätte.

Hahn beruft sich dabei auf internationale Studien, wonach die Wanderungsbewegungen Südtiroler Studenten von Österreich wieder zurück ebenso das Bild ergeben, dass der größte Teil der Ausgebildeten nach absolvierter Ausbildung die Heimreise antreten, wie dies bei französischen Studenten in Belgien und schwedischen in Dänemark der Fall sei. Dies decke sich haarscharf mit den Motivstudien die in Österreich mit deutschen Studenten vorgenommen worden seien. Für den Wissenschaftsminister handelt es sich dabei um sehr eindeutige harte Zahlen.

Hahn meint, dass die EU-Kommission klug beraten wäre, gemeinsam mit Österreich zu einer guten Lösung zu kommen. Denn sollte es zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof kommen, hätte Österreich angesichts der Daten sehr gute Karten.

Nachdem der Europäische Gerichtshof 2005 die bis dahin geltende Uni-Zugangsregelung für ausländische Studenten aufgehoben hatte, kam es zu einem Ansturm deutscher Studenten an den drei österreichischen Medizin-Universitäten. Als Reaktion darauf beschloss die Regierung eine neue Zugangs-Regelung mit einer Quote für das Medizin-Studium: Seit dem Wintersemester 2006/07 sind an den Medizin-Unis 75 Prozent der Anfänger-Studienplätze für Studenten mit österreichischem Reifezeugnis reserviert, 20 Prozent für Studenten mit in einem anderen EU-Land ausgestellten Reifezeugnis und fünf Prozent für solche mit einem Maturazeugnis aus einem Nicht-EU-Land. Dagegen hat die EU-Kommission Ende Jänner ein neues Verfahren gegen Österreich gestartet. In einem Mahnschreiben hielt die Kommission fest, dass diese Beschränkungen für ausländisches Studenten aus ihrer Sicht nicht EU-rechtskonform und unverhältnismäßig sind.

Hintergrundgeschichte

Fast gleich viele Studenten wie im Vorjahr werden sich am 6. Juli den Aufnahmetests für das Medizinstudium stellen. Nach den diversen Voranmeldungs-Verfahren an den Medizin-Unis Wien, Innsbruck und Graz sind noch knapp 6.500 Bewerber um die 1.440 Studien-Plätze im Rennen. In Wien gibt es etwas mehr Interessenten als im Vorjahr, in Innsbruck und Graz etwas weniger.

In Wien sind noch insgesamt 3.723 Studienwerber im Rennen: 2.401 stammen aus Österreich (64 Prozent), 1.097 aus Deutschland (29 Prozent), 97 aus der restlichen EU (drei Prozent) und 128 aus dem Nicht-EU-Ausland (drei Prozent). In Innsbruck dürfen insgesamt 1.929 Personen am Auswahltest teilnehmen: 1.093 aus Deutschland (57 Prozent), 789 aus Österreich (41 Prozent), 29 aus der restlichen EU und 18 aus dem Nicht-EU-Ausland (je ein Prozent). In Graz dürfen sich 810 Studienwerber Hoffnungen auf einen Studienplatz machen: 615 aus Österreich (76 Prozent), 150 aus Deutschland (19 Prozent), 30 (vier Prozent) aus dem EU-Ausland und 15 (zwei Prozent) aus Nicht-EU-Staaten.

In Wien und Innsbruck mussten sich die elektronisch vorerfassten Studienwerber im März persönlich anmelden. An der Medizin-Uni Graz mussten dagegen nach der elektronischen Voranmeldung Bewerbungsunterlagen bis 30. April an die Uni geschickt werden. An allen drei Unis findet am 6. Juli ein Eignungstest statt: In Wien und Innsbruck der aus der Schweiz importierte so genannte Eignungstest für das Medizinstudium (EMS), in Graz ein eigener Test über naturwissenschaftliches Grundlagenwissen.

An der Medizin-Uni Wien stehen für Studienanfänger 740 Plätze (660 in Humanmedizin und 80 in Zahnmedizin) zur Verfügung, in Innsbruck sind es 400 (360 in Human- und 40 in Zahnmedizin) und in Graz 300 (276 in Human- und 24 in Zahnmedizin). Für Bewerber mit österreichischen Reifezeugnis sind 75 Prozent der Plätze reserviert, für EU-Bürger 20 Prozent und für Nicht-EU-Bürger fünf Prozent.

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