Uni-Zugang: Bald sind die Juristen am Wort
Verfassungsjuristen geben abgewiesenen Studienwerbern sehr gute Erfolgschancen. Die MUW wiederum wehrt sich: Das Zulassungsprocedere nach dem Prinzip Wer zuerst kommt, mahlt zuerst sei völlig gesetzeskonform.
Rechtssituation ist chaotisch
Die Rechtssituation ist chaotisch, das Auswahlverfahren nicht rational, sondern eine Ad-Hoc-Maßnahme, so der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger im Kurier (Donnerstag-Ausgabe). Eine schlüssige Argumentation für rechtliche Schritte wäre, dass deutsche Studienwerber durch das Zulassungsprozedere weiter benachteiligt werden: Das Verfahren funktioniert derzeit nach dem Zufallsprinzip:
Wer sich vor dem Urteil des EuGH angemeldet hat, der wurde zugelassen, andere nicht. Auch den Umstand, dass viele Deutsche die für die Inskription notwendigen Zahlscheine per Post und damit später bekommen, bezeichnete Öhlinger insofern als diskriminierend, als Österreicher dadurch in der Praxis bevorzugt würden.
Notfallberatungspaket der ÖH
Die Hochschülerschaft (ÖH) wiederum hat angesichts der zu Ende gehenden Studienplätze an der MUW ein Notfallberatungspaket angekündigt. All jene, die nicht Arzt oder Ärztin werden dürfen sollen sich beim ÖH-Beratungszentrum melden, hieß es in einer Aussendung. Die Rechts- und Sozialrechtsexperten hätten Tipps und Tricks auf Lager, damit jeder und jede am Ende des Tages das studieren kann, was er/sie will.
MU sieht keine rechtlichen Probleme
Als völlig gesetzeskonform bezeichnet dagegen die MUW ihre Zulassungspraxis. Dass durch den Beginn der Zulassungsfrist drei Tage vor Verlautbarung des EuGH-Urteils Österreicher einen Vorteil bei der Zulassung hatten, beruhe nicht auf einer willkürlichen Vorgangsweise der Uni, hieß es in einer Aussendung. Die Frist habe wie jedes Jahr am ersten Montag im Juli begonnen.