Kommissionskreise in Brüssel bestätigten am Mittwoch eine entsprechende Zusage von Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso an Bundeskanzler Alfred Gusenbauer. Die formale Entscheidung werde “in den nächsten Wochen” fallen, wann genau sei noch unklar.
Gusenbauer will die Frage des Uni-Zugangs nichtsdestotrotz weiterhin beim informellen EU-Gipfel am Donnerstag und Freitag in Lissabon ansprechen, wie er nach dem Hauptausschuss bei einer Pressekonferenz sagte. Bei dem Treffen der Staats- und Regierungschef soll der geplante neue EU-Grundlagenvertrag beschlossen werden. Der Bundeskanzler sagte, der Gipfel habe einen “Druck” aufgebaut. Es habe von österreichischer Seite jedoch “kein Veto-Drohung” gegen den Reformvertrag gegeben, betonte er.
Die Regierung habe bei der Lösung für den Uni-Zugang zwei Möglichkeiten verfolgt: eine über eine Regelung im “Primärrecht” der Europäischen Union, wie es der neue Grundlagenvertrag es darstellen würde; eine zweite auf Ebene der EU-Kommission. Mehrere Mitgliedstaaten hätten Verständnis für die spezifische Situation in Österreich gezeigt, meinte Gusenbauer, dies bedeute jedoch noch keine Unterstützung für eine Lösung im Rahmen des Primärrechts.
Laut Gusenbauer sieht Barroso in dem Schreiben eine “Unausgewogenheit” in Österreich, was den Uni-Zugang betrifft. Der Kommissionspräsident habe das zentrale Argument Österreichs für eine Begrenzung ausländischer Studenten im Fach Medizin “akzeptiert”, wonach bei einem freiem Zugang nicht genug Ärzte für die Gesundheitsversorgung in Österreich ausgebildet werden könnten.
Außenministerin Ursula Plassnik nannte das Fax Barrosos bei der gemeinsamen Pressekonferenz im Hohen Haus eine “Absichtserklärung” und einen “ersten Schritt in Richtung einer dauerhaften Lösung”. Gusenbauer ergänzte: Noch innerhalb der fünf Jahre, während das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ausgesetzt ist, könnte eine dauerhafte Entscheidung getroffen werden. Laut dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes hätte eine Aussetzung dieselbe Wirkung wie eine Beendigung, so der SPÖ-Vorsitzende.
Speziell im Fach Medizin drängen vor allem deutsche “Numerus-Clausus-Flüchtlinge” auch stark auf österreichische Universitäten. 2006 wurde für Medizin eine Quotenregelung eingeführt, wonach 75 Prozent der verfügbaren Plätze für Österreicher, 20 Prozent für EU-Bürger und fünf Prozent für Nicht-EU-Bürger reserviert sind. Die Auswahl der Studenten erfolgt mittels Eignungstests. Die EU-Kommission hält die Quote allerdings für “diskriminierend” und leitete das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein.