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Uni-Reform: Zulassungsbeschränkung

Wissenschaftsminister Johannes Hahn kann sich Zulassungsbeschränkungen für Master- und PhD-Studien vorstellen.

Allerdings nicht bereits bei der geplanten Novelle zum Universitätengesetz (UG), wie von den Rektoren gefordert, sondern erst in einem Zeithorizont von fünf bis zehn Jahren – sobald man beurteilen kann, ob Bachelor-Absolventen in Wirtschaft und öffentlichem Dienst akzeptiert werden, erklärte Hahn Mittwoch Abend bei einem Gespräch im Klub der Bildungs- und Wissenschaftsjournalisten. Bei diesem Thema bestehe allerdings “Dissens” mit dem Koalitionspartner – im Gegensatz zur UG-Novelle, wo es “umfangreiche Gespräche” mit der SPÖ und “Konsens” gebe.

Bei der UG-Reform ist Hahn “nicht bereit, konzeptionell einen Millimeter hinter das bestehende Gesetz zurückzuweichen”, weil dieses “hervorragend” sei. Seine Pläne, etwa bei der symbolträchtigen Rektorswahl, sieht er auch nicht als Schwächung der Autonomie, z.B. werde “an der Mitwirkung des Senats nicht gerüttelt”. Und diese Pläne schauen schon sehr konkret aus:

Derzeit wird der Rektor vom Universitätsrat aus einem Dreier-Vorschlag des Senats gewählt. Künftig soll, so der Vorschlag Hahns, eine Findungskommission eingerichtet werden, die sich aus dem Uni-Rats-Chef sowie je einem von Senat und Uni-Rat entsendeten Vertreter zusammensetzt. Dieses Gremium muss einstimmig eine mindestens drei Personen umfassende Liste dem Senat vorlegen, aus der dieser einen Dreier-Vorschlag an den Uni-Rat macht. Dabei hat der Senat das Recht, einzelne Personen abzulehnen, an den Uni-Rat muss aber jedenfalls ein Dreier-Vorschlag gehen. “Ich hoffe dass diese Struktur erzwingt, dass Senat und Uni-Rat in einem frühen Stadium der Rektorswahl miteinander reden”, sagte Hahn, der durch das “absolute Vetorecht” des Senats in der Findungskommission dessen Position nicht geschwächt sieht.

Eine Beschränkung für die Wiederwahl soll es nicht geben, überlegt wird laut Minister noch, ob dem amtierenden Rektor bei der ersten Wiederwahl ein Startvorteil eingeräumt werden soll. Wenn je zwei Drittel des Senats und Uni-Rats der Meinung sind, der Rektor habe einen guten Job gemacht, kann sich Hahn vorstellen, dass man auf ein Auswahlverfahren verzichtet und den amtierenden Uni-Chef “durchwinkt”.

Im Rahmen der dreijährigen Leistungsvereinbarungen zwischen Ministerium und den einzelnen Unis strebt Hahn jährliche Zielvereinbarungen an, die sich auch budgetär auswirken sollen. Hahn spricht von einem “Bonus-Malus-Faktor”, der in der Größe von “kleinen einstelligen Prozentbeträgen des Gesamtbudgets” liegen werde, aber ausreichend groß sein soll, “dass es weh tut bei Nichterreichen der vereinbarten Ziele”.

“Nur in begründeten Ausnahmefällen” will Hahn vierjährige Bachelor-Studien erlauben. Eine Ausnahme könnte das Studium der Rechtswissenschaften sein, sagte Hahn. Weil die neue Studien-Architektur “für alle zu gelten hat”, werde in den nächsten ein, zwei Jahren auch die Umstellung der Lehramtsausbildung auf ein Bachelor-Studium diskutiert werden, sagte Hahn. Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) habe über die von ihr geforderten Aufnahmetests für angehende Lehrer noch nicht mit ihm gesprochen, sagte der Minister, er stehe solchen Tests auch skeptisch gegenüber.

Noch in diesem Jahr erledigen will Hahn die Verhandlungen über den Kollektivvertrag für Uni-Lehrer und dessen Finanzierung. Für ihn ist bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wichtig, wie man einerseits das Bedürfnis nach beruflicher Perspektive und Absicherung bediene und gleichzeitig eine gewisse Flexibilität garantiere. “Nicht jeder, der als Assistent beginnt, kann als Professor heraushüpfen”, sagte Hahn. Weil an den einzelnen Unis so unterschiedliche Anforderungen herrschen, werde es etwa bei den Laufbahn-Verläufen auch unterschiedliche Lösungen brauchen.

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