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Uni-Reform: ÖH droht mit Protesten

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Mit Protesten und Demonstrationen will die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) reagieren, wenn der Entwurf von Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) zur Novelle des Universitätsgesetzes (UG) auch zur Regierungsvorlage wird.

Kritik übten die Studentenvertreter bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Wien vor allem an den geplanten Zulassungshürden für das Master-Studium, der Freigabe der Studiengebühren-Höhe für Studenten aus Nicht-EWR-Staaten sowie der Verstärkung des Außeneinflusses auf die Unis durch die Neuordnung der Leitungsgremien.

Als “Kniefall vor den Rektoren” bewertete die stellvertretende ÖH-Vorsitzende Lisa Schindler (Verband Sozialistischer StudentInnen/VSStÖ) die Ermöglichung von Zugangsbeschränkungen für das Master-Studium. Hier habe Hahn offenbar einen “plötzlichen Gesinnungswandel” vollzogen, weil er solche bis vor kurzem noch ausgeschlossen habe. Für die Studenten bedeute dies “Rechtsunsicherheit” – sie könnten nach einem Bachelor-Studium nicht mehr sicher sein, auch tatsächlich ein Master-Studium beginnen zu können.

Die Unis wiederum hätten die Möglichkeit, durch “kreative” Auswahl der eigentlich nur “qualitativen” Beschränkungen auch die Zahl ihrer Master-Studenten zu steuern – etwa durch ein begrenztes Angebot an für die Zulassung nötigen Wahlfächern. Wenn die Unis gesetzwidrig handeln, müssten die Studenten dann bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) gehen, da laut einem VfGH-Urteil die Verordnungen einer Uni nicht vom Wissenschaftsministerium aufhebbar seien. Die Beschränkungen seien auch überhaupt nicht nötig: Schon jetzt sei im Gesetz sichergestellt, dass nur geeignete Studenten ein Master-Studium aufnehmen, meinte Schindler. Nur Absolventen fachlich in Frage kommender Bachelorstudien dürften für ein Master-Studium zugelassen werden.

Mit der Neuverteilung der Kompetenzen in den Leitungsorganen der Uni sieht ÖH-Chef Hartwig Brandl (Fachschaftslisten) die Selbstbestimmung der Unis eingeschränkt. Das “extreme Übergewicht des Außeneinflusses” etwa durch die Stärkung des Uni-Rats bei der Rektorswahl und die Einschränkung der Kompetenzen des Senats öffne parteipolitischer Einflussnahme Tür und Tor. Dies zeige sich etwa auch am Wegfall der “Sperrfrist” für ehemalige Politiker, die derzeit erst vier Jahre nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt in einen Uni-Rat bestellt werden können. Laut Entwurf soll diese Frist komplett entfallen. Auch gegenüber dem Rektorat verliere der Senat als einziges demokratisch legitimiertes Gremium der Uni Kompetenzen, kritisierte Brandl.

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