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UNHCR will Asylreform in Österreich

Das UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) hat am Donnerstag ein Konzept für eine Adaptierung der österreichischen Asylgesetze präsentiert.


Kernpunkt ist eine Verkürzung der Verfahren, die unter anderem durch eine substanzielle Personalaufstockung erreicht werden soll. Gottfried Köfner, Leiter des UNHCR-Büros in Wien, spricht sich gegenüber der APA dafür aus, dass in einfacheren Fällen bereits innerhalb einer Woche entschieden werden kann, ob Asyl gewährt oder der Flüchtling als chancenlos eingestuft wird.

Grundsätzlich ist Köfner mit den österreichischen Asylgesetzen nicht unzufrieden. Es werde „durchaus gute Arbeit geleistet“. Das Verfahren leide aber in gewisser Weise darunter, dass nicht genug Kapazitäten vorhanden seien. Eine „signifikante“ Personalaufstockung wäre daher vonnöten. Das System sei nämlich nicht auf die Asylwerberzahlen ausgelegt, verwies Köfner auf den deutlichen Anstieg der Verfahren. So hatten etwa 1998 nur 13.805 Personen in Österreich um Asyl angesucht, während es im vergangenen Jahr bereits 36.983 waren.

Um diese Probleme in den Griff zu bekommen, wäre aus Sicht des UNHCR auch eine deutliche Beschleunigung der Verfahren vonnöten. Konkret tritt die UNO-Organisation dafür ein, alle Asylwerber zunächst einmal in einem Erstanhörungs-Zentrum unterzubringen. Unmittelbar nach der Ankunft sollen die grundsätzlichen Daten des Asylwerbers aufgenommen werden und der betroffenen Person eine Bescheinigung über ihren Status ausgestellt werden.

Innerhalb einer Woche soll dann eine Erstanhörung durchgeführt werden, in deren Rahmen „hoch qualifizierte“ Bedienstete des Bundesasylamts feststellen würden, ob der Antrag unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist. Im gegenteiligen Fall – also wenn der Antrag ohne Bedarf nach weiteren Erhebungen positiv erledigt werden kann – sollte dafür umgehend Asyl gewährt werden. Allerdings wäre selbst bei einer Erstablehnung eine Berufungsmöglichkeit gegeben. Das komplette Verfahren müsste dann nach maximal drei Monaten abgeschlossen sein. Begrüßt würde vom UNHCR, wenn von sämtlichen Anhörungen (mit Zustimmung des Betroffenen) Tonbandaufnahmen angefertigt würden. Für Frauen und psychisch besonders belastete Personen soll speziell geschultes Personal zum Einsatz kommen.

Auch beim regulären Asylverfahren – also den komplexeren Fällen – setzt die UNO-Organisation auf mehr Tempo. Als Zieldatum für den Abschluss des Verfahrens nennt Köfner sechs Monate. Grundsätzlich plädiert das UNHCR dafür, dass im Gegensatz zum Ist-Zustand alle im Verfahren befindlichen Personen in die Bundesbetreuung aufgenommen werden. Ein ordentliches Verfahren ohne Grundversorgung und Wohnadresse sei nicht möglich, argumentiert Köfner. Ohnehin müsse Österreich bis zum Jahr 2005 eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen.

Andererseits ist auch an eine verstärkte Missbrauchs-Bekämpfung gedacht. So soll nach Vorstellung des UNHCR bei ungerechtfertigten Folgeanträgen (von bereits einmal gescheiterten Asylwerbern) einer Berufung keine aufschiebende Wirkung mehr zukommen. Eine „Außerlandschaffung“ während des Verfahren wäre auf diesem Weg möglich. Während diese Forderung von den derzeitigen Regierungsparteien bereits mehrfach erhoben wurde, tritt die UNO-Organisation bei einem anderen ÖVP-Plan auf die Bremse. Eine Abschaffung des so genannten Botschaftsverfahrens, bei dem Asyl-Anträge in österreichischen Botschaften gestellt werden können, kommt für das UNHCR nicht in Frage.

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