Wer etwas umtauscht, kann sich zumeist eine andere Ware aussuchen. Das Geld gibt es üblicherweise nicht zurück – höchstens einen Gutschein, wenn man nichts anderes findet.
Bewegliche Waren muss der Händler bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kostenlos reparieren oder umtauschen, letztlich den Preis dafür mindern oder das Geld zurückgeben. Deshalb ist es ratsam, die Rechnung aufzuheben.
Preise vergleichen und Nebenkosten beachten
Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jahre lang gültig. Aber viele Unternehmen befristen die Geltungsdauer, wobei zwei Jahre oder weniger laut OGH unzulässig sind.
Auch bei Online-Käufen gilt laut Arbeiterkammer: Preise vergleichen und Nebenkosten wie Versandspesen beachten. Bei Onlinekäufen gibt es ein Rücktrittsrecht von bis zu 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Das gilt aber nicht bei entsiegelten CDs und DVDs oder Tickets. (APA)