Ungeliebte Geschenke: Ein Recht auf Umtausch gibt es nicht

Gut gemeint bedeutet nicht immer gut getroffen. Alle Jahre wieder erhält diese Tatsache vor allem an Weihnachten besondere Aktualität, denn selbst das Christkind kann sich irren, wenn es um die Auswahl von Geschenken geht. Konkrete Zahlen zur Höhe der Umtauschrate gibt es zwar nicht, laut diversen Umfragen steht nach den Feiertagen aber zumindest jeder fünfte Österreicher wieder im Geschäft, um das unpassende Präsent loszuwerden. „Viele meinen, sie haben ein Recht auf den Umtausch“, sagt Karin Hinteregger, Leiterin der Konsumentenberatung in der Arbeiterkammer. Doch dem ist beileibe nicht so. „Bei der Rücknahme von mängelfreier Ware handelt es sich um ein reines Entgegenkommen des Unternehmers“, betont Hinteregger, und sie fügt an: „Es gibt sehr viele Firmen, die das Umtauschrecht freiwillig gewähren.“
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