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Ungarn blockierte EU-Resolution zum Putin-Haftbefehl

Budapest bezeichnete "Veto"-Behauptung als Lüge.
Budapest bezeichnete "Veto"-Behauptung als Lüge. ©AP
Die ungarische Regierung habe die gemeinsame Erklärung der EU-Mitgliedsstaaten zum internationalen Haftbefehl gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin blockiert, berichteten ungarische Medien am Montagabend unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Bloomberg. Budapest dementiert.
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Die ungarische Justizministerin Judit Varga habe am Montag als Einzige eine entsprechende Erklärung der EU-Justizminister nicht unterzeichnet,
berichteten ungarische Medien am Montagabend unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Bloomberg.

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Darin sehen die Mitgliedsländer den Haftbefehl als ersten Schritt sehen, Verantwortliche für die im Ukraine-Krieg begangenen Kriegsverbrechen zur Verantwortung zu ziehen. Alle anderen Ministerinnen und Minister - darunter auch Alma Zadic (Grüne) - hatte die von der schwedischen Ratspräsidentschaft vorlegte Erklärung unterzeichnet. Zudem kündigten die EU-Mitgliedstaaten verstärkte finanzielle und personelle Unterstützung für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) an. Die Erklärung wurde am Rande einer internationalen Justizministerkonferenz in London abgegeben, die zur Unterstützung des IstGH einberufen wurde.

Stellungnahme über "Kenntnisnahme"

Laut Bloomberg habe der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell anstelle der verhinderten gemeinsamen Erklärung eine eigene Stellungnahme über die "Kenntnisnahme" der IstGH-Entscheidung abgegeben. Der ungarische Standpunkt könnte diese Woche auf dem EU-Gipfel thematisiert werden, schrieb Bloomberg.

Ungarn dementiert: "Lüge"

Als eine "Lüge" bezeichnete der Sprecher des ungarischen Außenministeriums, Máté Paczolay, die Behauptung von Bloomberg hinsichtlich des ungarischen Vetos, zitierte die Ungarische Nachrichtenagentur MTI. Ungarn habe vielmehr Borrell darüber informiert, dass Budapest die Entscheidung des IStGH zur Kenntnis nimmt und diese keineswegs zu kommentieren beabsichtigt. Doch falls der Außenbeauftragte oder ein Mitgliedsland eine Erklärung abgeben möchten, würde Ungarn keinen Einspruch dagegen erheben, erklärte der Sprecher.

(APA)

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