“Wird diese Strafe nicht gleich bezahlt, darf die Polizei (…) das Fahrzeug beschlagnahmen”, berichtete ÖAMTC-Touristik-Expertin Silvie Bergant am Montag. Die Polizei behält dann den Zulassungsschein ein. Der Lenker bekommt eine Quittung sowie eine schriftliche Mitteilung (in ungarischer, englischer, deutscher oder russischer Sprache) mit Informationen zur verhängten Geldstrafe und zum Aufenthaltsort des Kfz inklusive Anfahrtsweg. Erst wenn die Strafe bezahlt ist, wird das Fahrzeuge wieder freigegeben.
Jeweilige Verkehrsbestimmungen im Ausland beachten
Für den ÖAMTC sei diese neue Regelung für Reisende verwirrend, weil bisher Barzahlungen an ungarische Polizisten als Bestechungsversuch galten, hieß es in einer Aussendung. Bis 1. Juli wurden Überweisungsaufträge ausgestellt, die man innerhalb von 15 Tagen erledigen musste. Der Club empfiehlt allen Reisenden, sich an die jeweiligen Verkehrsbestimmungen im Ausland zu halten.
Weitere Informationen zu Reisebestimmungen HIER.