Laut Berichten von “Kurier” und “Wiener Zeitung” (Samstagausgaben) hat das Verkehrs-Arbeitsinspektorat des bereits am 28. März eine erste Anzeige gegen die Weiner Linien wegen Übertretung des Arbeitnehmerschutzgesetzes und der Arbeitsmittelverordnung erstattet.
Dahinter steckt offenbar eine Diskussion über Prüfpflichten der Wiener Linien. In einer Anzeige des Inspektorats im Verkehrsministerium heißt es offenbar wörtlich: “Durch die eingestandene Unterlassung und die fortgesetzte bewusste Weigerung (…) die Prüfungen (…) zur Gewährleistung der Sicherheit regelmäßig durchzuführen, wurden Unfälle wie der gegenständliche tödliche Unfall mit dem gegenständlichen Straßenbahnzug zumindest bewusst in Kauf genommen.” (“Kurier”). Unabhängig davon wird es nach den Unfällen auch zu gerichtlichen Verfahren kommen. Die Wiener Linien haben erst vor einigen Tagen eine Aufrüstung der automatischen Türen der ältesten Straßenbahn-Garnituren angekündigt.