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Unfall im Ausland: Tipps für das richtige Verhalten

Tipps vom ARBÖ: So verhält man sich bei einem Unfall im Urlaub im Ausland richtig
Tipps vom ARBÖ: So verhält man sich bei einem Unfall im Urlaub im Ausland richtig ©Bildagentur Zolles KG
Im Sommer sind wieder viele Österreicher im Urlaub mit dem Auto im Ausland unterwegs. Der ARBÖ gibt nun Tipps zum richtigen Verhalten bei Unfällen im Ausland.

Gute Vorbereitung ist die halbe Miete - der ARBÖ rät deshalb Autofahrern sich schon vor der Fahrt in den Urlaub über die Regeln und Tempolimits im Urlaubsland und den auf der Fahrt dorthin durchquerten Ländern zu informieren. Der ARBÖ hat alle Länderinformationen hier zusammengefasst.

Das richtige Verhalten bei einem Unfall im Ausland

Kommt es auf der Fahrt in den Urlaub oder im Urlaub selbst zu einem Verkehrsunfall rät der ARBÖ vor allem Ruhe zu bewahren und folgende Dinge zu beachten:

  • Unfallstelle sollte abgesichert werden
  • Falls notwendig, Erste Hilfe leisten
  • Einsatzkräfte alarmieren: Falls die Nummer der verschiedenen Einsatzkräfte im Ausland nicht bekannt ist, ist der Euronotruf unter der Nummer 112 stets erreichbar. Bei Personenschäden muss immer die Polizei verständigt werden, dies gilt ebenfalls, wenn die Kommunikation mit dem Unfallgegner nicht reibungslos funktionieren sollte.
  • Alle Daten in den Europäischen Unfallbericht eintragen. Dieser sollte immer im Auto mitgeführt werden. Dabei ist es wichtig, sich die Personalien, die Fahrzeug- und Versicherungsdaten aller Unfallbeteiligten zu notieren. Die grüne Versicherungskarte (ist in manchen Ländern mitführpflichtig) hilft beim Datenaustausch und ist bei der jeweiligen Haftpflichtversicherung erhältlich. Den Unfallbericht müssen alle Beteiligten unterzeichnen. Wichtig: Unfallberichte nur unterschreiben, wenn man den Inhalt auch versteht.
  • Waren Zeugen anwesend, auch deren Personalien notieren.
  • Skizzen vom Unfallhergang erstellen. Die beschädigten Fahrzeugbereiche, die Unfallstelle, eventuelle Bremsspuren und die Unfallfahrzeuge unbedingt fotografieren.
  • Ist man selbst der Unfallverursacher, muss der Schaden bei der eigenen Versicherung gemeldet werden.

ARBÖ-Sicherheits-Pass hilft bei Unfällen im Ausland

Der ARBÖ-Rechtsexperte Mag. Martin Echsel rät zudem sich vorab über die Kosten einer Abschleppung zu informieren: "Es gibt Firmen, die mit betrügerischer Absicht mit horrenden Forderungen auf einen zukommen."

Hier hilft auch der ARBÖ-Sicherheits-Pass. Wird eine Abschleppung nötig, kann man unter +43 (0)50 123 100 den ARBÖ-Reise-Notruf anrufen, der dann eine Abschleppfirma schnellstmöglich an die Unfallstelle schickt und das Fahrzeug in die nächste Werkstatt bringen lässt.

(Red)

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