Unter dem Begriff "Immaterielles Kulturerbe" werden weltweit seit 2003 vielfältige gelebte Traditionen von der UNESCO dokumentiert und geschützt. Österreich trat der Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes 2009 bei. Seither ist die Österreichische UNESCO-Kommission mit der Erstellung des Österreichischen Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes betraut.
Neben der "Wiener Heurigenkultur" befindet sich nun auch das niederösterreichische "In d'Grean gehn" der Weinhauer, das "Jauken" (Traditioneller Hochflugtaubensport mit Wiener Hochflugtauben), das "Festschützenwesen" in Oberösterreich, das "Ladumtragen der Mistelbacher Hauerzunft", das "Kehren, Beschliefen, Patschokieren und kontrollierte Ausbrennen von Rauchfängen" sowie die Federkielstickerei auf der heimischen Liste.
(APA/Red)