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Unechte Einbahn im Rheinmahd

Fahrverbot im Rheinmahd (Mo - Fr): 6.00 - 8.00 Uhr Richtung Meiningen, 16.00 - 18.00 Uhr Richtung L 190; Dürne via Kreisverkehr ganztägig befahrbar
Fahrverbot im Rheinmahd (Mo - Fr): 6.00 - 8.00 Uhr Richtung Meiningen, 16.00 - 18.00 Uhr Richtung L 190; Dürne via Kreisverkehr ganztägig befahrbar ©Gemeinde Koblach
Die Gemeinde möchte nochmals darauf hinweisen, dass das temporäre Fahrverbot ausschließlich im Rheinmahd gilt, die Dürne ist via Kreisverkehr ganztägig befahrbar. 

An Werktagen (Montag – Freitag) von 6.00 – 8.00 Uhr gilt im Rheinmahd ein Fahrverbot in Richtung Meiningen. Abends gilt das Fahrverbot jeweils von 16.00 bis 18.00 Uhr in Richtung L 190.

Dürne via Kreisverkehr ganztägig befahrbar

Ganztägig möglich ist die Zu- und Abfahrt in die Gemeindestraße Dürne via Kreisverkehr/L 190. Alle Anrainerhäuser und damit auch die Betriebe Autoland Fink, Play Art Multimedia, Maissen die Gärtnerei, Rund um’s Hündle sowie Dürnes Pizza und Grill sind ohne Einschränkung erreichbar. Die Maßnahme im Rheinmahd wird fortlaufend kontrolliert und bei Bedarf angepasst. Der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer und der Anrainer steht zu jeder Zeit im Vordergrund der Maßnahme.

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