Unabhängiger Bauernverband zieht wegen Landwirtschaftskammerwahl vor VfGH

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) habe den Einspruch akzeptiert und die Landeswahlbehörde aufgefordert, Unterlagen zum Urnengang vom 9. März vorzulegen, teilte der Unabhängige Bauernverband (UBV) in einer Aussendung am Freitag mit. Kritisiert wurde das Wahlrecht. Der UBV fordert seit längerem eine Änderung.
VfGH-Entscheidung über Anfechtung durch Unabhängigen Bauernverband "frühestens Ende Juni"
"Aus unserer Sicht sind Wahlsystem, Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten, Wählerverständigung, Einspruchsmöglichkeiten usw. im aktuellen Wahlrecht Relikte aus dem Mittelalter. Sie entsprechen nicht dem modernen Standard", teilte Herbert Hochwallner, Landesobmann des UBV Niederösterreich, mit. Kritik übte er an LH-Stellvertreter und Bauernbund-Landesobmann Stephan Pernkopf (ÖVP). Die Anfechtung durch den UBV sei die einzige dieser Wahl, teilte der VfGH auf Anfrage mit. Die entsprechende Frist hat nach Angaben des Landes am Montag dieser Woche geendet. Mit einer Entscheidung sei "frühestens Ende Juni zu rechnen", hieß es vom VfGH.
Der Bauernbund hatte bei der Wahl zwar ein Minus von 85,01 auf exakt 82 Prozent und von 33 auf 32 Mandate in der Vollversammlung verbucht, ist aber weiterhin die klare Nummer eins. Der UBV legte von 8,73 auf 9,81 Prozent zu und hält wie bisher drei Sitze. Die Freiheitlichen & Unabhängigen Bauern (FB) erreichten 4,88 (nach 3,39) Prozent und ein Mandat. Die SPÖ-Bauern sowie die Grünen Bäuerinnen und Bauern scheiterten an der Vier-Prozent-Hürde für den Einzug in die Vollversammlung.
(APA/Red)