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Umweltschützer künftig vor willkürlicher Strafverfolgung geschützt

Österreich unterstützt den Schutz von Umweltaktivisten.
Österreich unterstützt den Schutz von Umweltaktivisten. ©APA/ERWIN SCHERIAU
Das österreichische Klimaschutzministerium unterstützt bis 2025 mit 75.000 Euro jährlich einen Mechanismus zum Schutz von verfolgten Umweltaktivisten.

Im Rahmen der Aarhus-Konvention wird gemeinsam mit Irland ein "Rapid Response Mechanism" ermöglicht, der Umweltschützer vor willkürlicher Strafverfolgung - auch in Europa - bewahren soll. Die Einrichtung mit Sitz in Genf, die mit einem Sonderbeauftragten ausgestattet sein wird, nimmt ihre Arbeit im kommenden Jahr auf.

Anlaufstelle für verfolgte Umweltschützer

Die Anlaufstelle, an die sich verfolgte Umweltschützer wenden können, soll raschestmöglich Schutzmaßnahmen für Betroffene in die Wege leiten. Zudem soll Aufmerksamkeit erzeugt und politischer Druck im Rahmen der völkerrechtlichen Möglichkeiten aufgebaut werden. Zusätzlich zum Schutz der Aktivisten sollen mögliche Fälle in der Europäischen Union, in Osteuropa und Zentralasien dokumentiert werden.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) meinte dazu, dass "wir alle ein Recht auf eine intakte Natur und Umwelt" hätten. Oftmals bräuchten Menschen, die sich tagtäglich "in Europa und auf der ganzen Welt" für den Umweltschutz einsetzen, Schutz "vor möglichen Belästigungen und Verfolgung", so die Ministerin weiter. "Denn oft sind es gerade Umweltaktivist:innen, die Missstände und Umweltkatastrophen aufdecken, publik machen und so mitunter zur Zielscheibe werden", betonte Gewessler.

Leichtere Prüfung bei Verdacht auf Umweltverstößen möglich

Anfang Oktober weitete das EU-Parlament das Klagerecht im Rahmen der Aarhus-Konvention aus. Die Abgeordneten in Straßburg beschlossen, dass Bürger und NGOs bei Verdacht auf Umweltverstöße durch Institutionen leichter eine interne Prüfung verlangen und klagen können.

Die von der EU 2005 ratifizierte internationale Aarhus-Verordnung soll die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltpolitischen Entscheidungen garantieren. Zudem wurde eine Möglichkeit geschaffen, vor Gericht zu gehen. Dies gilt auch für die Verwaltungsakte von EU-Institutionen wie dem Parlament und der Kommission. Die Konvention ist ein völkerrechtliches Abkommen mit 47 Vertragsparteien.

(APA/Red)

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