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Umstrittenes Sicherheitspaket teilweise gekippt

Teile der Überwachungsmaßnahmen wurden vom VfGH gekippt.
Teile der Überwachungsmaßnahmen wurden vom VfGH gekippt. ©dpa (Sujet)
Laut VfGH sind weite Teile des türkis-blauen "Sicherheitspakets" verfassungswidrig, weswegen die betroffenen Bestimmungen aufgehoben wurden.
Sicherheitspaket wird Fall für VfGH
Massive Überwachung durch neue Bestimmungen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mehrere zentrale Elemente des 2018 unter der türkis-blauen Bundesregierung verabschiedeten "Sicherheitspakets" als verfassungswidrig aufgehoben. Betroffen ist der "Bundestrojaner" sowie die automatische Auswertung von Video- und Section-Control-Daten über Autofahrer, gab Vizepräsident Christoph Grabenwarter am Mittwoch bekannt.

VfGH kippt große Teile des türkis-blauen "Sicherheitspakets"

Nicht nur die verdeckte Überwachung verschlüsselter Nachrichten durch Installation eines Programms auf einem Computersystem ist gemäß dem Spruch nicht erlaubt. Auch die Ermächtigung, zur Installation dieses "Trojaners" in Räume einzudringen, Behältnisse zu durchsuchen und spezifische Sicherheitsvorkehrungen zu überwinden, wurde aufgehoben.

Die vertrauliche Nutzung von Computersystemen und digitalen Nachrichtendiensten sei "wesentlicher Bestandteil des Rechts auf Achtung des Privatlebens" gemäß der europäischen Menschenrechtskonvention, argumentierten die Höchstrichter. Hier einzugreifen wäre "nur in äußerst engen Grenzen zum Schutz entsprechend gewichtiger Rechtsgüter" zulässig.

Dem "Bundestrojaner" komme im Hinblick auf die Art und den Umfang der Überwachung "eine besondere - den anderen Überwachungsmaßnahmen der Strafprozessordnung nicht gleichzuhaltende - Intensität zu". Wer hier Einblick ins Handy oder den Computer bekommt, kann Rückschlüsse "auf die persönlichen Vorlieben, Neigungen, Orientierung und Gesinnung sowie Lebensführung des Nutzers" ziehen, kritisiert der VfGH.

Er sieht einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention, weil nicht gewährleistet sei, dass die Überwachungsmaßnahme nur dann erfolge, wenn sie zur Verfolgung und Aufklärung von hinreichend schwerwiegenden Straftaten diene. Auch sei der Schutz der Privatsphäre nicht hinreichend sichergestellt, weil - verkürzt gesprochen - der Schutz durch den Rechtsschutzbeauftragten der Justiz zahnlos sei.

"Bundestrojaner" und Verwertung von Autofahrer-Aufnahmen verfassungswidrig

Zum angefochtenen Eindringen zwecks Installation des "Bundestrojaners" hält der VfGH fest, dass hier ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Unverletzlichkeit des Hausrechts vorliegt. Vorgesehen waren nämlich Hausdurchsuchungen, ohne dass der Betroffene davon Kenntnis erlangt. Dies widerspricht aber dem Hausrechtsgesetz 1862, wonach Betroffene innerhalb der nächsten 24 Stunden zu informieren sind - womit die heimliche Installation der Schnüffelsoftware aber sinnlos wäre.

Bei der verdeckten Erfassung und Speicherung von Daten zur Identifizierung von Fahrzeugen und Fahrzeuglenkern sieht der VfGH einen gravierenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Geheimhaltungsinteressen gemäß Datenschutzgesetz sowie das Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens; dies auch, weil dies schon bei der "leichtesten Vermögenskriminalität" schlagend würde.

Bei der Section Control verwies der VfGH auf seine eigene Entscheidung zur erforderlichen strengen Zweckbindung der Daten aus dem Jahr 2007. Auch hier sah er Eingriffe in den Datenschutz und das Privatleben. "Von der Datenübermittlung sind Personen betroffen, unabhängig davon, ob diese ein Verhalten gesetzt haben, das Anlass zur Übermittlung der personenbezogenen Daten an die Sicherheitsbehörden gegeben hat", so die Kritik des VfGH.

SPÖ und NEOS bejubeln Höchstrichter-Spruch

SPÖ und NEOS, die die Überwachungsmaßnahmen angefochten hatten, bejubelten den Spruch der Höchstrichter. "Das ist ein großer Erfolg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Österreich und schützt unsere freie Gesellschaft", meinte SP-Chefin Pamela Rendi-Wagner. NEOS-Vizeklubchef Niki Scherak sprach von einem "fulminanten Sieg für die Freiheit". Ex-FP-Innenminister Herbert Kickl, der das Paket betrieben hatte, sprach hingegen von einem "Feiertag für die organisierte Großkriminalität und den terroristischen Extremismus" und einem "schlechten Tag für die Sicherheit der Österreicher".

Kickl kritisiert, Grüne begrüßen VfGH-Aufhebung

Die Aufhebung von Teilen des von der türkis-blauen Regierung beschlossenen Sicherheitspaketes ist am Mittwoch bei FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl auf wenig Gegenliebe gestoßen. Der heutige Tag sei ein "Feiertag für die organisierte Großkriminalität und den terroristischen Extremismus". Anders sahen das die Grünen.

Die stellvertretende Klubobfrau der Grünen, Ewa Ernst-Dziedzic, freute sich, dass der VfGH den "Überwachungsfantasien" von Ex-Innenminister Kickl "einen Riegel vorgeschoben" hat. "Das, was wir von Anbeginn an prophezeit haben, ist nun eingetreten: Die automatisierte Kennzeichenerfassung und der 'Bundestrojaner' sind verfassungswidrig", so Ernst-Dziedzic.

Laut Kickl sind die im Sicherheitspaket vorgesehenen Ermittlungstechniken in anderen Staaten "gängige Praxis" der Ermittlungsbehörden. "Das Sicherheitspaket ist ein Schutzschirm für die Österreicher. Es ist sicher kein Massenüberwachungsinstrument, sondern im Gegenteil, die Masse wird geschützt vor den kriminellen Aktivitäten einzelner", argumentiert der blaue Klubobmann.

ISPA und Verein epicenter.works erfreut

Auch die Internet Service Providers Austria (ISPA) zeigten sich mit der Aufhebung "sehr zufrieden". Den Bedenken sei schlussendlich gefolgt worden. Nun brauche es einen gemeinsamen Dialog zur Suche nach neuen Lösungen. Durch den VfGH sei heute der digitale Wirtschaftsstandort gestärkt worden, betonte ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert.

Erfreut zeigte sich auch der Verein epicenter.works. Der Einsatz des Bundestrojaners hätte nämlich nicht nur eine Aufweichung der IT-Sicherheit bedeutet, sondern es wäre auch die bloße "geheime" Vor-Ort-Installation eines Trojaners (in den Räumlichkeiten des/der Verdächtigen) ohne richterlichen Beschluss ein "katastrophales Zeichen" für die Rechtssicherheit eines Beweisverfahrens. Zudem würde ein Bundestrojaner nicht nur die betroffene Kommunikation, sondern auch "alles andere abhören" können.

(APA/Red)

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