Eine Involvierung von ihm in den Vorgang “ist den Unterlagen nicht zu entnehmen”, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber der APA. “Der Kaufvertrag wurde seitens des Belvedere allein von Frau Dr. Husslein-Arco unterschrieben. Die Rechnung langte bei ihr ein und wurde von ihr abgezeichnet”, so das Museum.
Ankauf eines nie gelieferten Bildes stellt Regressgrund dar
“Laut Firmenbuch verfügte Frau Dr. Husslein-Arco bis 31.12.2016 über eine Alleinvertretungsbefugnis für das Unternehmen. Die Verantwortung dafür, dass die Rechnung ohne Einlangen des Werkes freigegeben wurde, liegt nach der Aktenlage bei Frau Dr. Husslein-Arco.”
Die neue Geschäftsführung des Museum streitet derzeit mit der früheren Leiterin um Regressforderungen in mehreren Fällen sowie – vice versa – um ausstehende Prämien für die Jahre 2015 und 2016. Morgen, Mittwoch, gibt das neue Belvedere-Leitungsteam Stella Rollig und Wolfgang Bergmann seine Jahrespressekonferenz.
(APA/Red)