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Umstrittener AMS-Algorithmus vor Neustart

Der AMS-Algorithmus müsse vor dem Neustart noch adaptiert werden.
Der AMS-Algorithmus müsse vor dem Neustart noch adaptiert werden. ©APA (Sujet)
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bescheid der Datenschutzbehörde aufgehoben, dass der Algorithmus vom AMS nicht eingesetzt werden darf. Wenn das Urteil rechtskräftig werde, sei ein Start im zweiten Halbjahr 2021 oder 2022 denkbar.
Zukunft des Projekts ungewiss
AMS-Algorithmus kommt doch nicht
Algorithmus soll Arbeitslose einstufen

Der umstrittene Algorithmus zur Ermittlung von Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen steht vor einem Neustart. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat den Bescheid der Datenschutzbehörde (DSB) aufgehoben, dass der Algorithmus vom Arbeitsmarktservice (AMS) nicht eingesetzt werden darf.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Behörde kann den BVwG-Entscheid noch vor dem Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof anfechten.

Start für AMS-Algorithmus im zweiten Halbjahr 2021 möglich

Nach mehrmaliger Verschiebung hätte das sogenannte Arbeitsmarkt-Assistenz-System (AMAS) am 1. Jänner 2021 flächendeckend in Österreich einführt werden sollen, im August stoppte die Datenschutzbehörde das Projekt per Bescheid ohne aufschiebende Wirkung. Die Datenschutzbehörde kritisiert in ihrem Bescheid damals unter anderem die fehlenden gesetzlichen Grundlagen für das Projekt. Außerdem hätten Betroffene keine Kontrollen der getroffenen Algorithmus-Entscheidungen verlangen können.

Das AMS entfernte nach dem negativen Bescheid der Datenschutzbehörde den Algorithmus aus dem IT-System, legte aber Rechtsmittel gegen den Entscheid ein. "Wir freuen uns, dass unsere Rechtsansicht bestätigt wurde", sagte AMS-Vorstand Johannes Kopf Montagnachmittag zur APA. Wenn das Urteil rechtskräftig werde, sei ein Start im zweiten Halbjahr 2021 oder 2022 denkbar. Man müsse noch den Algorithmus adaptieren, so der AMS-Chef. Fraglich ist außerdem, wie man die Daten der coronabedingten Arbeitsmarktkrise in den Computer-Algorithmus integrieren kann. Aufgrund Corona-Pandemie wurden heuer sehr viele Menschen unverschuldet arbeitslos.

Kritik an Algorithmus wegen Kosten und Datenschutz

In der Vergangenheit hatte es mehrfach Kritik an dem Algorithmus gegeben, unter anderem von Volksanwaltschaft, Gleichbehandlungsanwaltschaft und von Datenschützern. Die FPÖ kritisierte Ende November auch die Kosten des Projekts in Höhe von 620.000 Euro. In den Testbetrieb gestartet war der AMS-Algorithmus in der Zeit der früheren ÖVP-FPÖ-Regierung, unter Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ).

Das Arbeitsmarktservice will mit der Einteilung von arbeitslosen Menschen in drei Kategorien mit hohen, mittleren und niedrigen Arbeitsmarktchancen via Computer-Algorithmus die Vergabe von Fördermaßnahmen effizienter machen. Wenn die Arbeitslosen-Kategorisierung eingeführt wird, gibt es für Menschen ohne Job mit mittleren Arbeitsmarktchancen die meiste Förderung. Der AMS-Berater soll aber weiterhin die Letztentscheidung über die Arbeitslosenförderung treffen, etwa ob jemand eine teure Facharbeiterausbildung bekommt oder nicht.

Einen möglichen Neustart des Arbeitsmarkt-Assistenz-Systems muss aber auch noch der neunköpfige AMS-Verwaltungsrat beschließen. Der Verwaltungsrat wird von den zuständigen Ministerien, der Arbeiterkammer, Gewerkschaft, Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung beschickt.

(APA/Red)

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