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Umsetzung politischer Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen

Es soll schon Finanzierungsmöglichkeiten geben. / Symbolbild
Es soll schon Finanzierungsmöglichkeiten geben. / Symbolbild ©pixabay
Gewalt an Frauen, worunter nicht nur psychische und sexuelle Misshandlungen, sondern auch Genitalverstümmelungen und Zwangsheirat fallen, ist immer noch ein aktuelles Thema. Nun sollen politische Maßnahmen umgesetzt werden, wofür auch schon eine Finanzierungsmöglichkeit verfügbar wäre.

Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) legt dem Ministerrat am Mittwoch den Grevio-Bericht über Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen vor. Der vom Europarat installierte Monitoring-Mechanismus Grevio (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) veröffentlichte die Ergebnisse im September, nun sind auch die Empfehlungen – etwa zur Finanzierung – eingearbeitet.

Grevio setzt sich mit dem Umgang betreffend Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt auseinander. Die Basisevaluierung erfolgte von März 2016 bis September 2017 und mündete in einem Bericht der unabhängigen Expertengruppe. Laut dem Ressort zeigte sich dabei, dass Österreich auf einem “guten Weg” sei, es aber in einigen Bereichen noch intensive Bemühungen brauche. Über die Umsetzung der Empfehlungen hat Österreich dann bis 30. Jänner 2021 zu berichten.

Positiv hervorgehoben wurde etwa die Vorreiterrolle bei der Einführung von Betretungsverboten und einstweiligen Verfügungen für Opfer häuslicher Gewalt. Auch das Engagement und Fachwissen vieler Exekutivbediensteter in Bezug auf die geschlechtsspezifische Natur der häuslichen Gewalt wurde hervorgehoben. Weitreichende Gesetzesänderungen, insbesondere im Strafrecht, sowie die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für Opfer von Gewaltverbrechen und Sexualdelikten wurde ebenfalls positiv gewertet.

Gewalt gegen Frauen: Finanzierung möglich

Die Empfehlungen umfassen dann die Bereiche Gewaltprävention, Ressourcen, Forschung, Datensammlung, bedarfsgerechte Hilfsangebote, Fachberatungsstellen und Strategie. Gefordert wird etwa, dass es eine langfristige Planung, die allen in der Konvention definierten Formen von Gewalt die nötige Bedeutung beimisst, sowie eine kontinuierliche und langfristige Finanzierung von Maßnahmen gibt.

Sichergestellt werden soll, dass alle Bestimmungen der Konvention in vollem Umfang und für alle Frauen umgesetzt werden, einschließlich Frauen mit Behinderungen, Asylwerberinnen und jene mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus. Sicherzustellen sei weiters, dass umfassende politische Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz und Strafverfolgung – insbesondere im Hinblick auf weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsheirat – umgesetzt werden.

Die gesamte Bundesregierung sei gefordert, in den nächsten drei Jahren vielfältige Maßnahmen zu setzen. Man bekennt sich zum Ausbau der Einrichtungen im Gewaltschutz und habe als eine der ersten Maßnahmen die Task Force Strafrecht eingesetzt. Das Parlament werde durch die Berichtsvorlage der Basisevaluierung, der Schlussfolgerungen und der Empfehlungen eingebunden.

APA/red

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