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Umfragen-Affäre: Gutachten soll Kurz entlasten

Das Gutachten wurde von der ÖVP selbst in Auftrag gegeben.
Das Gutachten wurde von der ÖVP selbst in Auftrag gegeben. ©APA/AFP
Ein Gutachten im Auftrag der ÖVP sieht keinen Tatverdacht in der Umfragen-Causa gegen Sebastian Kurz. Strafrechtsprofessor Peter Lewisch wirft den Ermittlern "Spekulation" vor.

Mit einem Rechtsgutgachten startet die ÖVP einen weiteren Entlastungsversuch für ihren in Korruptionsermittlungen verstrickten Parteichef Sebastian Kurz. In dem von Parteianwalt Werner Suppan in Auftrag gegebenen 17-seitigen Gutachten schreibt der Wiener Strafrechtsprofessor Peter Lewisch, dass sich die von der WKStA behauptete konkrete Tatverdacht gegen Kurz "in keiner Weise nachvollziehen" lasse. Er wirft den Ermittlern "Spekulationen und Mutmaßung" vor.

SMS-Affäre rund um Umfragen

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geht dem Verdacht nach, dass der frühere Finanzministeriums-Generalsekretär Thomas Schmid bei den Meinungsforscherinnen Sophie Karmasin und Sabine Beinschab mutmaßlich manipulierte Umfragen in Auftrag gab, die dann in "Österreich"-Medien erschienen sein sollen - bezahlt vom Finanzministerium mittels "Scheinrechnungen". Als Profiteur und Drahtzieher hinter dem System vermuten die Ermittler Kurz, dessen Übernahme der ÖVP und in weiterer Folge auch des Kanzleramts damit unterstützt werden sollte.

Bezahlung der Umfragen gilt als Untreue

Lewisch betont in seinem Gutachten, dass zwar die "Bezahlung von BMF-externen Aufträgen aus Ministeriumsmitteln" strafrechtlich als Untreue gewertet werden könne. Dies müssten die Ermittlungen zeigen. Konkrete Belege für eine Involvierung des ÖVP-Chefs sieht er allerdings nicht. Lewisch wirft den Ermittlern "story telling" sowie "Spekulationen und Mutmaßung" vor: "Die Anordnung der WKStA vermag kein einziges Beweisergebnis zu benennen, das die Person des Sebastian Kurz auch nur irgendwie in substantiierter Weise in Verbindung mit möglichen Inkorrektheiten bei der Finanzierung und Abrechnung von Leistungen im Schoße des BMF bringt."

Gutachten: Inserate gelten nicht als Korruption

Weitere Vorwürfe der Ermittler hält Lewisch überhaupt für rechtlich unzulässig - so etwa den Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit Inseratenschaltungen. Der ÖVP-Gutachter meint nämlich, dass "ÖVP-freundliche Berichterstattung" von Zeitungen, die sich dafür großzügige Inseratenaufträge erwarten, nicht als "Korruptionsvorteil" im Sinne der Bestechung gelten könne. Sonst müsse das ja auch für einen Theaterdirektor gelten, der in Erwartung von Subventionen politisch gefällige Stücke auswähle, meint Lewisch: "In Wahrheit handelt es sich um sozial adäquate Verhaltensweisen, die außerhalb der Korruptionstatbestände liegen."

Lewisch in ÖVP-Nähe anzusiedeln?

Gänzlich anders als die Ermittler sieht Lewisch auch das Gespräch zwischen Kurz und Karmasin in ihrer gemeinsamen Zeit als Minister im Jahr 2016. Die Staatsanwaltschaft wertet es als Beleg für die direkte Involvierung des Altkanzlers in die Affäre. Lewisch meint - entsprechend der Verteidigungslinie der ÖVP - dass es dabei aber auch einfach nur um ein kalmierendes Gespräch unter Ministerkollegen gegangen sein könnte. Denn Karmasin sei zu dieser Zeit in einem Konflikt mit dem damaligen ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner gestanden und es sei "unbegreiflich", warum die WKStA dies bei der Beweisaufnahme nicht berücksichtigt habe.

Lewisch ist Professor am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien und Rechtsanwalt. In letzterer Funktion arbeitet er als Senior Counsel für die Kanzlei "Cerha Hempel". Deren Partnerin Edith Hlawati leitet mittlerweile die Staatsholding ÖBAG - als Nachfolgerin von Thomas Schmid, der wegen seiner Chataffäre, die auch die Ermittlungen gegen Kurz auslöste, gehen musste.

(APA/red)

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