Ukrainische Geflüchtete: Pro Asyl will Verlängerung von Schutzstatus

"Die EU-Innenminister und -Innenministerinnen müssen diese Entscheidung nun möglichst schnell offiziell treffen, damit die Menschen mehr Sicherheit haben und die Behörden sich entsprechend vorbereiten können."
Schneller Entschluss gefordert
Auch der Chef von Deutschlands größter Ausländerbehörde in Berlin, Engelhard Mazanke, fordert einen schnellen Entschluss. Seine Behörde brauche eine verbindliche Lösung, wie es nach Auslaufen der aktuellen Regelung am 4. März 2024 weitergehe. "Die hier lebenden Ukrainer wollen das jetzt wissen", sagte er. "Das ist auch nachvollziehbar, weil sie beispielsweise für einen Wohnberechtigungsschein eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr brauchen."
Der kommunale Spitzenverband "Deutscher Städtetag" forderte gleichfalls Rechtssicherheit und pochte zudem auf eine automatische Anpassung der Geldzuschüsse an die steigenden Flüchtlingszahlen. "Die Bereitschaft der Städte, geflüchteten Menschen Schutz und Hilfe zu gewähren, besteht unverändert fort", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Die Städte stoßen bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten aber zunehmend an ihre Grenzen."
"Längst konkrete Ergebnisse erhofft"
Der Verbandschef betonte, der Städtetag habe sich nach den Flüchtlingsgipfeln mit Deutschlands Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sowie den Ministerpräsidentenkonferenzen mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) in diesem Jahr "längst konkrete Ergebnisse erhofft". Stattdessen falle die Untätigkeit von Bund und Ländern den Kommunen "jetzt bei weiter steigenden Flüchtlingszahlen auf die Füße".
Richtlinie nach Angriff auf Ukraine aktiviert
Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine hatten die EU-Mitgliedsstaaten erstmals gemeinsam die sogenannte Richtlinie zum vorübergehenden Schutz aktiviert. Diese Verordnung sorgt dafür, dass Menschen im Falle einer großen Fluchtbewegung ohne Asylverfahren schnell und unbürokratisch einen Aufenthaltstitel erhalten. Die Flüchtlinge können in Deutschland und anderen Ländern einer Arbeit nachgehen, sind krankenversichert und können ihre Kinder zur Schule schicken.
Zweimal wurde die Richtlinie bereits automatisch um je sechs Monate verlängert, eine dritte Verlängerung ist nicht vorgesehen. Für eine weitere Verlängerung über den 4. März hinaus müssen die EU-Innenminister auf Vorschlag der EU-Kommission abstimmen.
(APA/Red)