Ukraine sieht "Humanität" der Behörden bestätigt
Der EGMR hatte am Dienstag geurteilt, die Haft der Oppositionspolitikerin und ehemaligen Regierungschefin sei “ungesetzlich und willkürlich” und verstoße gegen vier Grundrechte der EU, unter anderem gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die Beschwerden Timoschenkos gegen ihre Haftbedingungen und wegen angeblicher Misshandlung wies das Gericht hingegen ab. Für den ukrainischen Generalstaatsanwalt Viktor Pschonka ist das eine Bestätigung dafür, dass “keine Zwangsmaßnahmen Julia Timoschenko gegenüber angewandt wurden”.
Ukrainische Regierungsgegner sowie EU-Parlamentarier hatten am Dienstag umgehend die Freilassung Timoschenkos, die gegenwärtig eine siebenjährige Haftstrafe wegen Amtsmissbrauchs absitzt, gefordert. Das Land selbst kündigte an, die Entscheidung prüfen zu wollen. Er sehe keinen Grund für eine unmittelbare Freilassung, hatte Justizminister Alexander Larinowitsch in einer ersten Reaktion erklärt.