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Ukraine: Separatisten zwingen Zivilisten angeblich zur Zwangsarbeit

Zwangsarbeit wegen Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit oder Verletzung der Ausgangssperre
Zwangsarbeit wegen Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit oder Verletzung der Ausgangssperre ©AP (Themenbild)
Ein am Freitag veröffentlichter Bericht der Menschenrechtsorganisation "Human Rights Watch" (HRW) wirft den Separatisten in der Ostukraine vor, Zivilisten wegen geringer Vergehen zu Zwangsarbeit zu verurteilen.
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Verstöße gegen die Ausgangssperre, Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit oder Drogenmissbrauch können demnach mit bis zu 30 Tagen Zwangsarbeit bestraft werden.

Mittels Schlägen zu Falschaussagen gezwungen

Der HRW-Bericht beruht auf Mitte August in Donezk durchgeführten Interviews mit Zivilisten, die Zeit in Arbeitslagern verbracht haben, sowie deren Angehörigen und einem Separatistenvertreter. Die Befragten erklärten, oft auch mittels Schlägen zu Falschaussagen gezwungen worden und in Stützpunkten nur wenige Kilometer von der Front entfernt eingesetzt worden zu sein. Dort hätten sie etwa Sandsäcke füllen und Schützengräben graben oder als Küchenhilfen arbeiten müssen.

Sechs Tage Strafarbeit wegen Alkoholkonsums

Ein 28-jähriger Student wurde laut HRW etwa Mitte Juli von bewaffneten Aufständischen festgenommen, weil er mit einer geöffneten Bierdose auf der Straße angetroffen wurde. Er habe sechs Tage in einer “kleinen Strafbrigade”, lediglich zehn Kilometer vom damaligen Frontverlauf entfernt verbringen müssen, während dieser Zeit sei der Stützpunkt zweimal mit Artillerie angegriffen worden.

Er sei mitten in der Nacht von Aufständischen aufgegriffen worden, weil er betrunken gewesen sei, erzählt ein 20-Jähriger der Organisation. “Sie haben mich geschlagen und dann zum Verwaltungsgebäude von Donezk gebracht, wo ich wieder geschlagen wurde.” Mit rund einem Dutzend anderer sei er dann in ein Straflager gebracht worden, wo er Sandsäcke füllen, Gemüse schälen und den Stützpunkt putzen habe müssen.

HRW sieht “schwerwiegenden Bruch der Kriegsrechte”

Die Arbeit in Strafbrigaden ist nach Angaben der Befragten in der Region weitverbreitet. Jenen, die eine Kooperation verweigern würden, werde mit dem Umbringen gedroht. Für HRW klar “ein schwerwiegender Bruch des Kriegsrechtes”. (APA)

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