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Ukraine-Krieg: Sozialhilfeanspruch für Flüchtlinge noch offen

Der Anspruch auf Sozialhilfe für Ukraine-Vertriebene war vergangene Woche von Rauch und Wöginger angekündigt worden.
Der Anspruch auf Sozialhilfe für Ukraine-Vertriebene war vergangene Woche von Rauch und Wöginger angekündigt worden. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Der Anspruch auf Sozialhilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine ist trotz Ankündigung der Regierung weiter offen. Integrationssprecher Ernst Gödl begründete das mit verfassungsrechtlichen Bedenken.
Regierung schnürt neues Sozialhilfe-Paket

In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) hatte August Wöginger am Dienstag vergangener Woche bei der Präsentation der Neuregelung der Sozialhilfe angekündigt, dass man den Anspruch auf Sozialhilfe für die Ukraine-Flüchtlinge in einem "separaten Sondergesetz" regeln werde. Sie würden damit den Asylberechtigten gleichgestellt.

"Verfassungsrechtliche Bedenken" zu Sozialhilfeanspruch für Flüchtlinge

ÖVP-Integrationssprecher Ernst Gödl stellte dazu am Montag im Ö1-"Mittagsjournal" fest: "Die ursprünglich beabsichtigte Lösung ist auf verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen." Das müsse noch geklärt und auf Regierungsebene verhandelt werden. Der ÖVP sei es aber jedenfalls wichtig, dass Familienleistungen gewährt werden sollen. Es müsse jedenfalls auch mit den Ländern geklärt werden, wer welche Leistungen finanziert. Für die Sozialhilfe sind die Länder zuständig, die Asyl-Grundversorgung zahlt zu 60 Prozent der Bund und zu 40 Prozent die Länder.

(APA/Red)

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