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Überwachungspaket auf dem VfGH-Prüfstand

Der VfGH beschäftigt sich mit dem Überwachsungspaket der Regierung.
Der VfGH beschäftigt sich mit dem Überwachsungspaket der Regierung. ©APA
Das Überwachungspaket der Regierung steht am Dienstag auf dem Prüfstand des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). NEOS und SPÖ hatten sich auf eine gemeinsame Drittelbeschwerde geeinigt. Konkret fechten 61 Nationalratsabgeordnete (ein Drittel) den "Bundestrojaner" und die Datenerfassung mittels Videoüberwachung auf Autobahnen an.

Wien. Das türkis-blaue Überwachungspaket hat eine deutliche Ausweitung der Überwachung im öffentlichen und im privaten Bereich gebracht. Die Polizei hat damit Zugriff auf die Videosysteme der Verkehrsbetriebe, Telekom-Betreiber können zur Vorratsdatenspeicherung über einzelne Kunden verpflichtet und die Daten von Autofahrern flächendeckend erfasst werden. Auch staatliche Spionagesoftware wird erlaubt.

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Beschlossen hat die Regierung die Ausweitung der staatlichen Überwachungsmöglichkeiten im April 2018. Für die NEOS sind die Maßnahmen unverhältnismäßig. Sie sehen bei den von ihnen beanstandeten Maßnahmen Grund- und Freiheitsrechte in Gefahr. Ein weiterer Antrag von SPÖ-Bundesräten war zuletzt aus Formalgründen zurückgewiesen worden. Die Maßnahmen im Detail:

Videoüberwachung

Ein Schwerpunkt des Pakets ist die Ausweitung der Videoüberwachung. Die Polizei hat nun Zugriff auf Überwachungskameras von öffentlichen und privaten Einrichtungen, denen ein staatlicher Versorgungsauftrag zukommt (also u.a. Verkehrsbetriebe, Autobahnen, Flughäfen), wobei auch ein Echtzeit-Zugriff via Livestream vorgesehen ist. Außerdem müssen die Aufnahmen vier Wochen lang gespeichert werden. Die Rechtsanwaltskammer kritisierte diese "verdachtsunabhängige Echtzeitüberwachungsmöglichkeit ohne vorherige richterliche Bewilligung" als massiven Grundrechtseingriff im öffentlichen Raum.

Vorratsdaten

Die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung haben die Höchstgerichte 2014 gekippt. Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft nun das Recht, die Telekombetreiber zur Speicherung der Daten einzelner Kunden zu verpflichten ("Anlassdatenspeicherung" oder "Quick-Freeze"). Gespeichert wird u.a. wer mit wem telefoniert und wo er sich dabei aufhält. Obwohl Vorratsdaten laut EU-Recht nur zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen, ist die Anlassdatenspeicherung bereits ab einem drohenden Strafrahmen von sechs Monaten erlaubt. Außerdem ist sie bis zu zwölf Monate lang zulässig - bei der Vorratsdatenspeicherung waren es nur sechs Monate.

Verkehrsüberwachung

Deutlich erweitert haben ÖVP und FPÖ auch die Überwachung von Autofahrern. Neben dem Kennzeichen der Autos dürfen nun auch Marke, Typ und Farbe sowie Informationen zum Lenker automatisch erfasst werden. Die Rechtsanwaltskammer kritisierte in der Begutachtung, dass damit ein flächendeckendes Bewegungsprofil von Verkehrsteilnehmern erstellt werden könnte - und zwar ohne gerichtlichen Rechtsschutz. Das Innenministerium wollte dafür zehn stationäre und 20 mobile Kennzeichenerkennungssysteme ankaufen.

Bundestrojaner

Zum Zugriff auf verschlüsselte Messenger-Dienste die WhatsApp und Skype ist die Installation von Überwachungssoftware auf den Handys und Computern verdächtiger Personen geplant. Dieser "Bundestrojaner" soll ab 2020 zum Einsatz kommen - und zwar bei Verdacht auf Straftaten, die mit mehr als zehn Jahren Haft bedroht sind (bzw. fünf Jahre, wenn Leib und Leben oder sexuelle Integrität gefährdet sind sowie bei Verdacht auf terroristische Straftaten). Datenschützer kritisieren, dass der Staat damit Sicherheitslücken in Computersystemen ausnützen möchte, die auch von Kriminellen genutzt werden können, anstatt diese Sicherheitslücken zu schließen.

Briefgeheimnis

Deutlich aufgeweicht hat die Koalition mit dem Gesetzespaket das Briefgeheimnis. Die Beschlagnahme von Briefen ist nun zulässig, wenn das zur Aufklärung einer vorsätzlich begangenen Straftat nötig ist, die mit mehr als einem Jahr Haft bedroht ist. Begründet wird das mit der Bekämpfung von Drogenlieferungen. Wobei die Rechtsanwaltskammer kritisiert, dass die generelle Einschränkung des Briefgeheimnisses dafür gar nicht nötig gewesen wäre: in Suchtmittelverfahren seien die Beschuldigten großteils bereits in Haft, die Öffnung der Post folglich auch nach alter Rechtslage möglich.

Weitere Punkte des Überwachungspakets sind u.a. die verpflichtende Registrierung von Handywertkarten seit Anfang 2019 und eine gesetzliche Regelung für den Einsatz von IMSI-Catchern zur Handy-Überwachung. Diese Geräte verhalten sich gegenüber dem Mobiltelefon wie eine Funkzelle (Basisstation). So ist es möglich, Handys ohne Mitwirkung des jeweiligen Netzbetreibers zu lokalisieren. Gesprächsinhalte sollen nicht abgehört werden, was allerdings Kritiker befürchten.

(APA)

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