Überfalls-Video auf Facebook untersagt
Schließlich hätten auch Straftäter einen Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung. Solche Bilder oder Videoaufnahmen dürften daher nicht ohne Zustimmung der Täter ins Internet gestellt werden. In dieses Grundrecht könne nur die Polizei eingreifen, indem sie Bilder per Gerichtsbeschluss veröffentliche, wie dies in dem aktuellen Verfahren auch geschehen sei.
Der Juwelier habe die Bilder und das Video von seiner Seite gelöscht, berichtete das Landesamt. Das Geschäft war in der vergangenen Woche von zwei unbekannten, unmaskierten Tätern überfallen worden. Sie hatten dabei wertvolle Uhren im Gesamtwert von rund 200.000 Euro erbeutet. In der Hoffnung auf Hinweise aus der Bevölkerung hatte der Geschäftsmann das Überwachungsvideo seines Geschäfts später auf seine Facebook-Seite gestellt.