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Udo Jürgens unterlag in Prozess

Das Oberlandesgericht Koblenz hat eine Schadenersatzforderung des Schlager-Stars Udo Jürgens wegen eines geplatzten Auftritts weitgehend abgewiesen.

Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, wurde damit der Berufung eines Gastwirts aus dem Westerwald stattgegeben. Ein Vertrag sei damals noch nicht zu Stande gekommen. Jürgens hatte 110.000 Mark (56.242 Euro) verlangt, da der Gastwirt kurz vor dem geplanten Auftritt die Unterzeichnung des Vertrags ablehnte. Der Musiker erhält nur seine Auslagen erstattet.

Mit dieser Entscheidung fand ein langer Streit zwischen einem Gastwirt aus dem Westerwald und dem Show-Star sowie dessen Agentur ein Ende. Der Gastronom hatte zum 90-jährigen Jubiläum seines Lokals mit einem Auftritt von Jürgens für sich werben wollen. Die Agentur untersagte ihm jedoch jegliche Form der Werbung und wollte nur einen zehnminütigen Auftritt von Udo Jürgens als Überraschungsgast. Der Gastwirt verzichtete, sollte aber nach dem Willen der Agentur gleichwohl 110.000 Mark zahlen.

Das Landgericht Koblenz hatte der Klage in Höhe von 41.000 Mark stattgegeben, das OLG aber sah dafür keine Rechtsgrundlage. Zwischen dem Gastwirt und der Agentur des Sängers sei kein Vertrag zu Stande gekommen, urteilten die Richter. Denn wesentliche Punkte seien noch offen gewesen. Allerdings hätte der Gastwirt früher reagieren müssen. So sei eigens ein Mitarbeiter der Agentur angereist, dessen Fahrtkosten zu erstatten seien.

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