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Überfall: Bank muss zahlen

Symbolbild &copy bilderbox
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Angesichts der zuletzt stark gewachsenen Anzahl von Raubüberfällen - allein im Vorjahr wurden in Wien über 60 Banken und Postämter überfallen - dürfte ein Urteil des Wiener Handelsgerichts für Gesprächsstoff sorgen.

Wie am Donnerstag bekannt wurde, hat dieses einer Bank eine Mitschuld am Überfall auf eine Kundin zugesprochen. Das Institut muss für die Hälfte des entstandenen Schadens gerade stehen – unter anderem deshalb, weil es im Kassa-Bereich der betreffenden Filiale keinen Sichtschutz gab.

Keine Sicherheitsmaßnahmen oder Warnungen

Außerdem moniert das Handelsgericht in der Entscheidung 13 cg 49/04 i, die Kundin sei nicht davor gewarnt worden, dass die in Wien-Fünfhaus gelegene Zweigstelle in den vergangenen Jahren schon mehrfach Ziel von Bankräubern war. Es habe keinerlei Sicherungsmaßnahmen gewesen. „Die Bank wäre verpflichtet gewesen, entsprechende Warnhinweise anzubringen oder Kunden individuell zu warnen“, heißt es in dem Urteil. Dieses ist nicht rechtskräftig. Die Bank legte dagegen Berufung ein.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine junge Frau benötigte für einen Hauskauf ziemlich viel Geld. Der Verkäufer bestand auf Barzahlung, so dass die Frau in ihrer Bank vorsprach, wann sie die benötigten 28.000 Euro beheben könne. Sie wurde ersucht, am Nachmittag des 16. Juli 2003 zu erscheinen.

Beim Geld abheben beobachtet

Als sie die erkleckliche Summe entgegen nahm, wurde sie allerdings von einem Mann beobachtet, der Mitglied einer auf so genannte Bankanschlussdelikte spezialisierten Bande war. Über ein Mobiltelefon beschrieb er zwei auf der Straße wartenden Komplizen die Frau und verriet ihnen auch, dass sie das Kuvert mit dem Geld in den Hosenbund gesteckt hatte.

Am Heimweg zu ihrer nur 500 Meter von der Bank entfernten Wohnung wurde die junge Frau von den beiden Männern ausgeraubt. Dabei hatte sie aus Sicherheitsgründen noch ihren Vater gebeten, sie zu begleiten. Die Täter sprühten ihnen Pfefferspray ins Gesicht und eigneten sich mit Gewalt das kleine Vermögen an. Sie konnten unerkannt entkommen.

Behebung in einsichtigem Kassa-Bereich

Das bei dem Überfall verletzte Opfer wollte von der Bank das Geld zurück. Wie ihr Anwalt Eduard Wegrostek in seiner Klage vorbrachte, habe die Behebung in einem offenen, von allen Seiten einsichtigen, da nur mit Glas verkleideten Kassa-Bereich stattgefunden, wo theoretisch jedermann sehen konnte, dass die Frau ein beträchtliches Banknoten-Bündel entgegen nahm. Dadurch sei die so genannte Verkehrssicherungspflicht verletzt worden.

Bank muss die Hälfte des gestohlenen Geldes zurück zahlen

Das Gericht gestand der Frau immerhin die Hälfte der geltend gemachten Summe zuzüglich vier Prozent Zinsen zu. Ihr sei seitens der Bank nicht angeboten worden, ihre Transaktion „in einem diskreten, abgesonderten Raum“ abzuwickeln, wird im Urteil festgestellt.

Einen solchen gibt es in der betreffenden Zweigstelle nämlich gar nicht. Dabei ist für das Gericht „die Gefahr, die von einer architektonisch offen gestalteten Filiale ausgeht, offensichtlich.“ Einem Kunden, der nicht explizit darauf hingewiesen wird, sei es jedoch „nicht immer zumutbar, von sich aus eine andere Filiale zum Geldabheben aufzusuchen.“

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