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U-Haft gegen Rene Benko verlängert

Rene Benko bleibt in U-Haft.
Rene Benko bleibt in U-Haft. ©APA/EXPA/JOHANN GRODER (Archivbild)
Der insolvente Signa-Gründer Rene Benko bleibt weiterhin in Untersuchungshaft, diese Entscheidung traf das Wiener Landesgericht am Donnerstagnachmittag.
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Ein Antrag der Verteidigung von Rene Benko auf Entlassung wurde abgelehnt, die U-Haft wurde um zwei weitere Monate bis zum 26. August verlängert, dies teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf Anfrage der APA mit.

Gericht ortet weiter Tatbegehungsgefahr bei Rene Benko

Das Gericht geht weiterhin von Tatbegehungsgefahr aus. Der Beschluss, demzufolge Rene Benko den Sommer in der Justizanstalt (JA) Josefstadt verbringen müsste, ist nicht rechtskräftig. Sowohl Rene Benkos Rechtsvertreter als auch der Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gaben vorerst keine Erklärung ab. Das Gesetz sieht eine Beschwerdemöglichkeit gegen die weitere Inhaftierung vor, die binnen drei Tagen beim Oberlandesgericht (OLG) Wien eingebracht werden müsste. Bisher hat Rene Benko, der am 23. Jänner in Innsbruck festgenommen wurde und sich seit 24. Jänner in U-Haft befindet, den Weg zum OLG gescheut und stattdessen beim Landesgericht für Strafsachen wiederholt Enthaftungsanträge eingebracht.

Zahlreiche Vorwürfe gegen Rene Benko

Die WKStA, die offenbar eine erste Anklage gegen Rene Benko vorbereitet, hatte vor der heutigen Haftverhandlung auf der Fortsetzung der U-Haft bestanden und Fluchtgefahr als möglichen weiteren Haftgrund ventiliert. Das Gericht ging allerdings vom Vorliegen dieses Haftgrundes nicht aus. Rund um die Signa-Pleite laufen gegen Benko strafrechtliche Ermittlungen zu zahlreichen Vorwürfen. Einer der Faktenstränge wurde von der WKStA bereits in einen sogenannten Vorhabensbericht gegossen, der vermutlich den Entwurf einer ersten Anklage enthält und der bereits von den Oberbehörden geprüft wird. Sollte er genehmigt werden, könnte es zeitnahe zu einem ersten Prozess gegen Rene Benko kommen.

(APA/Red)

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