U-Haft für rabiate Wiener Pensionistin nach Hundeabnahme

Gegen die Hundebesitzerin wird wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung ermittelt. Sie hatte sich bei dem Polizeieinsatz in der Rotenturmstraße heftig zur Wehr gesetzt, als ihr der geliebte Vierbeiner weggenommen wurde. Einem Beamten wollte sie sogar in den Arm beißen. Daraufhin wurde sie festgenommen.
In weiterer Folge stellte sich heraus, dass die 66-Jährige mit einem Hundehalteverbot belegt war und den Samojeden gar nicht besitzen hätte dürfen, der den Zwergspitz am 17. August in einer Hundezone in der Innenstadt per Nackenbiss ins Jenseits befördert hatte. Samojeden - eine nordische Hunderasse - wurden ursprünglich als Arbeits- und Schlittenhunde eingesetzt. Aufgrund ihrer Bestimmung ist ihre Haltung mit hohen Anforderungen verbunden.
66-Jährige einschlägig vorbestraft
Die Frage, ob die Hundebesitzerin dem gewachsen war, liegt insofern nahe, als sie bereits in der Vergangenheit bissige Hunde gehalten hatte. Vor allem aber ist sie bereits einschlägig gerichtlich vorbestraft und ging während einer offenen Probezeit auf die Polizei los. Nun muss sie den Widerruf der über sie verhängten Bewährungsstrafe befürchten.
Der U-Haft-Beschluss ist vorerst für 14 Tage rechtswirksam. Nächster Haftprüfungstermin ist der 10. September. Der beißwütige Samojede hatte erst mit Unterstützung der Polizeidiensthundeeinheit aus der Wohnung der 66-Jährigen befördert werden können. Er wurde ins Tierquartier gebracht.
(APA)