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U-Häftling nach Fluchtversuch aus Wiener Justizpalast verurteilt

U-Häftling versuchte aus Justizpalast zu flüchten.
U-Häftling versuchte aus Justizpalast zu flüchten. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe hat ein U-Häftling einen Fluchtversuch aus dem Justizpalast "bezahlt". Er wurde am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen zu drei Jahren unbedingt verurteilt, weil er bei einem Gerichtstermin einen Justizwachebeamten die Treppen hinunter gestoßen und Fersengeld gegeben hatte.

Weit kam er allerdings nicht. Kollegen des Beamten holten den Flüchtenden ein und konnten ihn noch am Schmerlingplatz überwältigen.

U-Häftling wollte nach Gerichtstermin flüchten

Der insgesamt fünf Mal wegen Suchtmittel- und Eigentumsdelikten Vorbestrafte war am 12. März 2021 von der Justizwache zu seiner Berufungsverhandlung ins Oberlandesgericht (OLG) gebracht worden. Zuletzt hatte er 24 Monate wegen Einbruchsdiebstahls kassiert. Das OLG wies die dagegen eingebrachte Strafberufung des Mannes ab.

Die Aussicht, weiter im Gefängnis sitzen zu müssen, dürfte ihm die Sicherungen durchgehen haben lassen. Beim Verlassen des Gerichtsgebäudes, in dem neben dem OLG die höchsten Justizbehörden des Landes untergebracht sind, versetzte er auf der Freitreppe einem Wachebeamten einen kräftigen Stoß in den Rücken. Der Beamte stürzte die Stufen hinunter und blieb am Fuß der Treppe liegen. Währenddessen versuchte der 29-Jährige - wie sich zeigen sollte vergeblich - den Kollegen des Beamten zu entkommen.

Großaufgebot der Justizwache zum Prozess

Zum nunmehrigen Prozess wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung - der Beamte hatte sich erhebliche Verletzungen, darunter eine Schädelprellung zugezogen, die ihn länger dienstunfähig machten - wurde der 29-Jährige sicherheitshalber von einem Großaufgebot der Justizwache eskortiert. Der Angeklagte versuchte, vor Richter Stefan Renner sein Verhalten zu bagatellisieren, stieß damit aber auf kein Verständnis. Bei der Strafbemessung wurde neben dem getrübten Vorleben vor allem der rasche Rückfall erschwerend berücksichtigt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem 29-Jährigen war die Strafe zu hoch, nach Rücksprache mit seinem Verfahrenshelfer meldete er volle Berufung an. Daraufhin legte auch die Staatsanwältin Strafberufung ein.

(APA/Red)

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