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U-Ausschuss: Zadic nahm Justizministerium in Schutz

Zadic nahm das Justizministerium in Schutz.
Zadic nahm das Justizministerium in Schutz. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Am Mittwoch hat Justizministerin Zadic im Ibiza-U-Auschuss die Justiz verteidigt.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat bei ihrem zweiten Auftritt im Ibiza-Untersuchungsausschuss einmal mehr pauschale Angriffe auf die Justiz zurückgewiesen. Die Justiz könne sich "nicht selbst zur Wehr setzen", so Zadic. Einschüchterungsversuche gegen einzelne Staatsanwälte seien einzustellen. Zudem betonte die Justizministerin, allen Verdachtsmomenten von Einfluss auf Ermittlungen nachgegangen zu sein. Kritik an Zadic kam vor allem aus den ÖVP-Reihen.

Zadic sei keine politische Einflussnahme bekannt

Ihr seien Verdachtsmomente von Staatsanwaltschaften oder unterschiedlichen Stellen zugetragen worden. Diesen sei sie insofern nachgegangen, dass sie einzelne Prüfungen dieser Fälle in Auftrag gegeben habe, erklärte Zadic. Etwa habe ihr die WKStA mitgeteilt, dass sie mit schikanösen Berichten eingedeckt worden sei, die OStA wiederum, dass die WKStA ihre Berichte zum Teil provokant formuliere. Bei allen ging es um Konflikte zwischen der ermittelnden Staatsanwaltschaft und der Fachaufsicht, politische Einflussnahme sei ihr keine bekannt, meinte sie auf eine entsprechende Frage.

Die Stärkung der unabhängigen Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften sei ihr "zentrales politisches Anliegen", erklärte die Justizministerin und zählte die von ihr bis dato gesetzten Schritte auf, wie die Trennung von Strafrechts- und Legistik-Sektion oder den jüngst vorgestellten Erlass zu den Berichtspflichten. Damit hätten die Ermittler nun mehr Ressourcen. Wie Zadic den Abgeordneten berichtete, musste die WKStA im Zusammenhang mit den Ibiza-Ermittlungen mit Stand Februar 181 Berichte abliefern. Davon 90 aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, 91 auf Basis von Aufträgen des Ministeriums oder der Oberstaatsanwaltschaft. Davon gingen 58 auf parlamentarische Anfragen oder Beweismittelanforderungen zurück, 33 waren fachaufsichtlicher Natur, 17 vom Ministerium und 16 durch die OStA.

Aktenlieferung: Zadic verwies auf Rechtlage

Im Zusammenhang mit der Aktenlieferung verwies Zadic auf die Rechtslage. Der Vorwurf, dass zu viele und teils private Chats geliefert worden seien, rechtfertigte die Justizministerin mit dem Erkenntnis des VfGH, wonach alle Rohdaten zu liefern sind, die zur Klärung der politischen Verantwortung abstrakt relevant sein könnten. Das hätten die Staatsanwaltschaften mit "unglaublichem Einsatz" erfüllt. Zudem hätte das Justizministerium mit Blick auf Wahrung der Persönlichkeitsrechte keine der Akten in der Klassifizierungsstufe null geliefert.

Einen Streit entfachte auch die Frage nach der Reihenfolge der Aktenlieferungen. Die ÖVP-Fraktion hatte wissen wollen, warum die Chats zwischen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und dem einstigen FPÖ-Politiker Johann Gudenus noch immer nicht vorlägen. Zadic wiederholte, dass die Staatsanwaltschaft und ihr Ministerium nur auf Basis eines Verlangens liefern können. Derzeit hätten laut Konsultationsvereinbarung die Chats von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid Vorrang. Ob der Ausschuss jetzt alle Chats habe, konnte die Ministerin nicht sagen, da sie keinen Überblick habe, wie sie sagte - was der ÖVP-Abgeordnete Christian Stocker nicht so recht glauben wollte.

Immer wieder hielt die ÖVP Zadic vor, dass von der Staatsanwaltschaft ausgewählte Chats in Persönlichkeitsrechte eingreifen würden, da diese privater Natur seien. Hier sprang Verfahrensrichter Wofgang Pöschl der Auskunftsperson zur Seite. Es sei "etwas unfair", dies der Ministerin dies vorzuhalten, sei sie doch nicht verantwortlich für die Qualifizierung und Auswahl einzelner Chats.

Diskussionen über Zulässigkeit von Fragen

Wiederholt kam es zu ausführlichen Geschäftsordnungsdiskussionen über die Zulässigkeit von Fragen. Vor allem, wenn es um Folgen der Ibiza-Ermittlungen ging, die erst nach dem eigentlichen Untersuchungszeitraum schlagend wurden. Darunter etwa die Frage, was zur Suspendierung von Sektionschef Christian Pilnacek führte oder etwaige disziplinarrechtliche Folgen. Zu disziplinarrechtlich und strafrechtlichen Verfahren die derzeit im Laufen sind, sagte sie nichts, weil sie diesen nicht vorgreifen wolle.

Im Vorfeld der Befragung der Justizministerin hatte der "Kurier" aus einem Dossier zitiert, das auf dem Handy des suspendierten Sektionschefs Christian Pilnacek gefunden worden war. Der Chef der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, hat auf 103 Seiten im Jahr 2020 angebliche dienstrechtliche Verfehlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Ibiza-Verfahrenskomplex aufgelistet. Sie habe die disziplinarrechtlich zuständige Sektion beauftragt, das von Fuchs verfasste Konvolut zu prüfen. Dabei habe sich herausgestellt, dass das Substrat nicht ausreichend sei, berichtete Zadic.

Die Veröffentlichung der Akten hatte vor Beginn der Befragung vor allem ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger irritiert. Es könne nicht sein, dass dem Ausschuss selbst die Unterlagen noch nicht vorlägen, den Medien aber schon, beschwerte er sich und schoss sich gleich auf Zadic ein. Er will von der grünen Ministerin etwa wissen, ob diese ihr Ressort nicht im Griff habe. Auch sonst gab er sich gegenüber der Vertreterin des Koalitionspartners angriffig, habe diese doch in ihrer Zeit bei der Liste JETZT selbst die WKStA kritisiert.

Opposition erwartet weitere Attacken auf die Justiz

Die Opposition erwartete sich dementsprechend weitere Attacken auf die Justiz. "Wir wissen ja wie die ÖVP über die WKStA denkt", meinte SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer. Hanger werde natürlich versuchen, diesen Konflikt im Ausschuss zu führen. NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper will bei der Befragung der Ministerin allerdings lieber das "System Pilnacek" hinterfragen und wissen, warum der Sektionschef zwar suspendiert, Oberstaatsanwaltschafts-Leiter Fuchs allerdings noch tätig ist.

Online-Magazin veröffentlichte Befragungs-Mitschnitt

Noch eine weitere Veröffentlichung sorgte am Mittwoch - auch im Ausschuss selbst - für Verwunderung. Das Online-Magazin zackzack.at hatte einen Tag vor der zweiten Befragung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) einen Mitschnitt seines ersten Auftritts vor dem U-Ausschuss ins Netz gestellt. Eigentlich ist dies laut Verfahrensordnung grundsätzlich verboten, Sanktionen sind allerdings nicht vorgesehen. Die Parlamentsdirektion berichtete auf APA-Anfrage lediglich, die Aufnahme der Kanzlerbefragung an die WKStA weitergeleitet zu haben, da diese den Mitschnitt für das Ermittlungsverfahren brauche.

Die Veröffentlichung des Tonbands führte auch gleich zu einer Geschäftsordnungsdebatte während der Befragung der Justizministerin. So ortete FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker einen "Spin" der ÖVP, indem man der WKStA unterstellen wolle, Beweismittel zu leaken. Der ÖVP-Abgeordnete Christian Stocker wies die Spekulation zurück, dass die ÖVP etwas mit der Veröffentlichung zu tun habe. Vielmehr solle nicht alles Mögliche zum Ermittlungsakt genommen werden.

(APA/Red)

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