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U-Ausschuss: Opposition bringt Beschwerde ein

Meinl-Reisinger hat die Beschwerde angekündigt.
Meinl-Reisinger hat die Beschwerde angekündigt. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Am Freitag soll eine VfGH-Beschwerde eingebracht werden. Dabei geht es um die thematische Einschränkung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

Die Verfassungs-Beschwerde der Opposition gegen die thematische Einschränkung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses soll am Freitag eingebracht werden. Das kündigte NEOS-Klubchefin Beate Meinl-Reisinger am Mittwoch bei der Klubklausur ihrer Fraktion an. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist dann gesetzlich angehalten, "tunlichst" binnen vier Wochen eine Entscheidung darüber zu treffen.

Casinos-Affäre: Empörung über Vorgehen der Regierungsparteien

Die gesamte Opposition hatte sich über das Vorgehen der Regierungsparteien beim U-Ausschuss zur Casinos-Affäre empört. ÖVP und Grüne hatten den Antrag von SPÖ und NEOS um jene Passagen zusammengestrichen, die den beiden Koalitionsparteien nicht geschäftsordnungskonform erschienen. Eingerichtet wurde daraufhin nur ein thematisch "beschnittener" U-Ausschuss. SPÖ und NEOS arbeiten seitdem an einer Beschwerde an den VfGH.

Zu einer raschen Entscheidung verpflichtet ist der VfGH nicht. Wörtlich heißt es aber im Verfassungsgerichtshofgesetz: "Der Verfassungsgerichtshof entscheidet aufgrund der Aktenlage ohne unnötigen Aufschub, tunlichst aber binnen vier Wochen."

(APA/Red)

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