U-Ausschuss: Opposition bringt Beschwerde ein

Die Verfassungs-Beschwerde der Opposition gegen die thematische Einschränkung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses soll am Freitag eingebracht werden. Das kündigte NEOS-Klubchefin Beate Meinl-Reisinger am Mittwoch bei der Klubklausur ihrer Fraktion an. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist dann gesetzlich angehalten, "tunlichst" binnen vier Wochen eine Entscheidung darüber zu treffen.
Casinos-Affäre: Empörung über Vorgehen der Regierungsparteien
Die gesamte Opposition hatte sich über das Vorgehen der Regierungsparteien beim U-Ausschuss zur Casinos-Affäre empört. ÖVP und Grüne hatten den Antrag von SPÖ und NEOS um jene Passagen zusammengestrichen, die den beiden Koalitionsparteien nicht geschäftsordnungskonform erschienen. Eingerichtet wurde daraufhin nur ein thematisch "beschnittener" U-Ausschuss. SPÖ und NEOS arbeiten seitdem an einer Beschwerde an den VfGH.
Zu einer raschen Entscheidung verpflichtet ist der VfGH nicht. Wörtlich heißt es aber im Verfassungsgerichtshofgesetz: "Der Verfassungsgerichtshof entscheidet aufgrund der Aktenlage ohne unnötigen Aufschub, tunlichst aber binnen vier Wochen."
(APA/Red)