AA

U-Ausschuss: Grüne fordern ebenfalls Herausgabe des Videos

Das Tauziehen um das Video im U-Ausschuss geht weiter.
Das Tauziehen um das Video im U-Ausschuss geht weiter. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Auch die Grünen fordern die Herausgabe des "ungeschwärzten" Ibiza-Videos. Damit unterstützen sie die Opposition.
NEOS und SPÖ schalten VfGH ein

Die Grünen unterstützen die Opposition in der Forderung nach Herausgabe des "ungeschwärzten" Ibiza-Videos. Ein entsprechender Antrag an den Verfassungsgerichtshof, der über Streitigkeiten zwischen Regierung und Untersuchungsausschuss entscheiden muss, soll am Donnerstag eingebracht werden. Außerdem haben SPÖ und NEOS am Mittwochabend eine Reihe von weiteren Beweisanträgen an die Regierung gestellt. Sie fordern u.a. die Herausgabe von E-Mails von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP).

Trotz mehrmaliger Aufforderung: Kurz übermittelte keine Akten

Kurz hat dem Ibiza-Untersuchungsausschuss trotz mehrmaliger Aufforderung bisher keine Akten übermittelt. SPÖ und NEOS verlangen nun neuerlich die Herausgabe aller für den Ausschuss relevanten Unterlagen. Darunter fallen u.a. die E-Mails von Kurz und dem früheren Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) sowie alle zwischen Kanzleramt und ÖVP ausgetauschten E-Mails, wie die NEOS der APA nach einer Geschäftsordnungssitzung des Ausschusses am Mittwochabend mitteilten.

Kurz' Behauptung, sämtliche E-Mails gelöscht zu haben, schenken SPÖ und NEOS keinen Glauben. "Selbst wenn dies zutrifft und tatsächlich keinerlei Dokumentation aus der ersten Amtszeit des Bundeskanzlers zwischen 2017 und 2019 existiert, so ist es lebensfremd anzunehmen, dass im gesamten Bundeskanzleramt kein einziger solcher Akt und keine einzige entsprechende Unterlage vorliegt", heißt es in dem der APA vorliegenden Verlangen an den Kanzler. Weitere Beweismittelanträge gehen auch an andere Ministerien.

Tauziehen um Herausgabe des "Ibiza-Videos" geht weiter

Einen Schritt weiter ist der Untersuchungsausschuss im Tauziehen um die Herausgabe des "Ibiza-Videos". Dieses liegt sowohl der Justiz als auch dem Bundeskriminalamt vor. Der Ausschuss hat aber nur einer zensierte Fassung erhalten. Alle Passagen, die für die strafrechtlichen Ermittlungen als nicht relevant eingestuft werden, wurden geschwärzt. Hier muss der Verfassungsgerichtshof nun entscheiden, ob der Untersuchungsausschuss - der ja nicht die strafrechtliche, sondern die politische Verantwortung untersucht - eine "ungeschwärzte" Version erhalten muss. Unterstützt wird der entsprechende Antrag neben SPÖ und NEOS auch von FPÖ und Grünen.

Die Höchstrichter werden in dem Antrag aufgefordert, festzustellen, dass Justizministerin Alma Zadic (Grüne) "das Ton- und Bildmaterial des 'Ibiza-Videos' und die dazugehörigen Transkripte unabgedeckt (ungeschwärzt) vorzulegen" hat. Dass die Grünen den Antrag gegen die eigene Justizministerin unterstützen begründete Fraktionschefin Nina Tomaselli auf APA-Anfrage damit, dass diese Rechtsfrage vom Verfassungsgericht geklärt werden müsse. Denn Zadic und die Justiz seien gesetzlich daran gebunden, lediglich jene Unterlagen zum Akt zu nehmen und an den Ausschuss weiter zu geben, die für die strafrechtlichen Ermittlungen relevant seien. Nun gehe es um die Frage, ob das Parlament auch darüber hinaus Unterlagen erhalten dürfe.

Beim Verfassungsgericht eingebracht wird das Verlangen am Donnerstag. Die Verfassungsrichter müssen dann "ohne unnötigen Aufschub, tunlichst aber binnen vier Wochen" darüber entscheiden, wie es im Verfassungsgerichtshofgesetz heißt.

U-Ausschuss: Video-Beschwerde beim Verfassungsgericht eingebracht

Die von SPÖ, NEOS, FPÖ und Grünen unterstützte Forderung nach Herausgabe des ungekürzten "Ibiza-Videos" an den Untersuchungsausschuss ist am Donnerstag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht worden. Das hat der VfGH auf APA-Anfrage bestätigt. Die Höchstrichter müssen nun "tunlichst" binnen vier Wochen darüber entscheiden, ob die Justiz Video und Transkript ungeschwärzt übermitteln muss. Gelegenheit dazu haben sie in ihrer ab 23. November beginnenden Session.

Schon im Frühjahr hatten sich SPÖ und NEOS an den Verfassungsgerichtshof gewandt - und zwar, weil ÖVP und Grüne den Untersuchungsgegenstand beschneiden wollten. Der Verfassungsgerichtshof gab den beiden Oppositionsparteien damals Recht und der Ibiza-Ausschuss konnte ohne Einschränkungen starten. Damals wurde die Entscheidung fristgerecht nach vier Wochen und vier Tagen publik.

In ihrem aktuellen Antrag fordern SPÖ und NEOS unterstützt von FPÖ und Grünen die Höchstrichter auf, festzustellen, dass Justizministerin Alma Zadic (Grüne) "das Ton-und Bildmaterial des 'Ibiza-Videos' und die dazugehörigen Transkripte unabgedeckt (ungeschwärzt) vorzulegen" hat. Das Video wurde vom Bundeskriminalamt nämlich in voller Länge beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft hat aber nur jene Teile des Videos zum Akt genommen und in weiterer Folge an den Ausschuss weitergegeben, die der Anklagebehörde für ihre Ermittlungen relevant schienen. Der Ausschuss, der nicht strafrechtliche Fragen prüft, sondern die politische Verantwortung, will nun eine "ungeschwärzte" Version erhalten.

ÖVP hat Beschwerde nicht unterstützt

Nicht unterstützt hat die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof die ÖVP, obwohl die Volkspartei besonders vehement auf die Herausgabe des gesamten Videos gedrängt hatte. Fraktionschef Wolfgang Gerstl begründete das in einer Aussendung am Donnerstag damit, dass er auf die rechtskonforme Aktenvorlage durch Justizministerin Alma Zadic (Grüne) vertraue. Es sei aber das Recht der Minderheit, dies vor dem Verfassungsgericht zu bezweifeln.

In einem anderen Fall hat sich die ÖVP selbst an die Höchstrichter gewandt. Hier geht es um die Ladung von FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker als Auskunftsperson in den Ausschuss. Die Höchstrichter sollen klären, ob ein von den anderen Parteien bezweifelter Zusammenhang mit dem Untersuchungsthema besteht. Wie Gerstl am Donnerstag mitteilte, haben SPÖ und NEOS die Ladung aber mittlerweile selbst in die Wege geleitet. Gerstl kritisiert einen "Zick-Zack-Zack-Kurs" von Rot und Pink. Dennoch geht die ÖVP davon aus, dass sich die Höchstrichter weiter mit ihrer Beschwerde befassen werden.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • U-Ausschuss: Grüne fordern ebenfalls Herausgabe des Videos
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen