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U-Ausschuss: Gesetzespaket auf dem Weg ins Plenum

U-Ausschuss-Reform demnächst im Plenum
U-Ausschuss-Reform demnächst im Plenum
Das Gesetzespaket zur geplanten Reform des Untersuchungsausschusses ist auf dem Weg ins Plenum des Nationalrats. Der Geschäftsordnungsausschuss hat am Donnerstag mit Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS grünes Licht für die Änderungen der Bundesverfassung und weiterer Gesetze gegeben.


Zentraler Punkt der Reform ist die Möglichkeit, U-Ausschüsse künftig auch ohne Parlamentsmehrheit einsetzen zu können. Notwendig ist lediglich die Zustimmung eines Viertels der Abgeordneten. Das gilt grundsätzlich auch für die Anforderung von Akten und die Ladung von Auskunftspersonen. In bestimmten Streitfällen ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vorgesehen. Auch das Parlament erhält in Form der drei Volksanwälte eine Schiedsstelle. Den Vorsitz in U-Ausschüssen soll in der Regel die Nationalratspräsidentin mit Unterstützung eines Verfahrensrichters führen. Daneben ist weiterhin die Bestellung eines Verfahrensanwalts geplant.

Die Beweisaufnahme wird auf grundsätzlich zwölf Monate beschränkt. Im Bedarfsfall kann der U-Ausschuss allerdings auf bis zu 20 Monate einschließlich der Berichtsvorbereitung verlängert werden. Bei Verleumdung und Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird die berufliche Immunität eingeschränkt – derartige Fragen entscheidet der Immunitätsausschuss.

Aufgrund der Erfahrung in den vergangenen U-Ausschüssen soll die Befragung von Auskunftspersonen künftig nicht länger als drei Stunden dauern. Bei Nichterscheinen der Auskunftsperson droht eine Beugestrafe von 500 bis 5.000 Euro, im Wiederholungsfall von 2.000 bis 10.000 Euro.

Geändert wird neben Bundesverfassung und Geschäftsordnungsgesetz auch das Informationsordnungsgesetz. Dieses enthält umfassende Regelungen, wie mit vertraulichen bzw. geheimen Informationen umzugehen ist, die dem Parlament übermittelt werden.

Laut Parlamentskorrespondenz wurden noch einige Adaptierungen vorgenommen, um Bedenken aus dem Begutachtungsverfahren auszuräumen. Mit Ausnahme des Team Stronach zeigten sich alle Parteien mit der Einigung zufrieden. Eingeführt wird auch die Parlamentssignatur, wodurch in Zukunft parlamentarische Materialien elektronisch verteilt werden können.

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