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U-Ausschuss erhält Ibiza-Video vollständig und "unzensiert"

Der Untersuchungsausschuss darf das Ibiza-Video in voller Länge ansehen.
Der Untersuchungsausschuss darf das Ibiza-Video in voller Länge ansehen. ©APA/AFP
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der U-Ausschuss das komplette Ibiza-Video in "ungeschwärzer" Form ansehen darf. Damit blitzt das Justizministerium mit seinen Argumenten. Eine Möglichkeit gebe es aber noch immer, Ausschnitte zurückzuhalten.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) muss dem Untersuchungsausschuss das gesamte Ibiza-Video vorlegen und zwar "ungeschwärzt". Das hat der Verfassungsgerichtshof in einem Freitag veröffentlichten Erkenntnis entschieden. SPÖ, FPÖ, NEOS und auch die Grünen hatten sich an die Höchstrichter gewandt, weil der Ausschuss nur eine teils abgedeckte Version des Videos und geschwärzte Transkripte erhalten hatte. Dies war unzulässig, weil das Ministerium die Schwärzungen nicht begründete.

Die vier Parteien hatten sich an das Verfassungsgericht gewandt, weil die Justiz dem Ausschuss lediglich eine geschwärzte Version des Ibiza-Videos übermittelt hatte. Dabei hatte die Korruptionsstaatsanwaltschaft am 8. Juni 2020 das vollständige Videomaterial erhalten. Dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wurden aber nur jene Teile und Abschriften des Videos, die für die strafrechtlichen Ermittlungen als relevant eingestuft wurden.

Justizministerium scheiterte an Verfassungsgerichtshof

Diese Vorgehensweise hat der Verfassungsgerichtshof nicht akzeptiert. In ihrem Erkenntnis betonten die Höchstrichter, dass Zadic verpflichtet ist, auch Unterlagen vorzulegen, die formal nicht zum Ermittlungsakt der Staatsanwaltschaft genommen wurden. Auch die im Verfahren vorgebrachte Behauptung des Justizministeriums, wonach die geschwärzten Passagen gar nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst wären, lassen die Verfassungsrichter nicht gelten. Sie betonen, dass dieses Argument schon zuvor dem Ausschuss gegenüber hätte vorgebracht und begründet werden müssen.

"Der pauschale Verweis allein darauf, dass bestimmte Akten und Unterlagen nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst seien, kann das Zurückhalten von Informationen allerdings nicht rechtfertigen", heißt es im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Und: "Die Bundesministerin für Justiz ist verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss (...) das Ton- und Bildmaterial des 'Ibiza-Videos' und die dazugehörigen Transkripte im Umfang des Gegenstandes der Untersuchung unabgedeckt (ungeschwärzt) vorzulegen."

Justiz hat noch ein Ass im Ärmel

Allerdings hat die Justiz weiterhin die Möglichkeit, jene Unterlagen zurückzuhalten, deren Weitergabe die Ermittlungen gefährden würde. Auch das hält der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis fest. In diesem Fall müsste Zadic ein "Konsultationsverfahren" einleiten. Die nun ausgesprochen Vorlageverpflichtung hindere Zadic nicht daran, ein solches Verfahren zu verlangen, wenn sie dies für erforderlich erachten sollte, heißt es in dem Erkenntnis. Sollte es dabei Meinungsverschiedenheiten geben, wäre wieder der Verfassungsgerichtshof am Zug.

SPÖ, NEOS und FPÖ fühlen sich durch VfGH bestätigt

Die Oppositionsparteien SPÖ, NEOS und FPÖ, die sich gemeinsam mit den Grünen in Sachen Ibiza-Video an den VfGH gewandt haben, sehen sich nun durch das Erkenntnis des Höchstgerichtes bestätigt. Die Reaktionen der drei Fraktionen fielen hocherfreut aus.

SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer ortete in der VfGH-Entscheidung, die nach seinem Dafürhalten dem gemeinsamen Antrag "in vollem Umfang" recht gegeben habe, einen "Sieg für die Aufklärung". Erfreut reagierte naturgemäß auch die pinke Fraktionsführerin Stephanie Krisper: "Wir haben immer gesagt, dass es völlig absurd ist, wenn das österreichische Parlament wegen des Ibiza-Videos einen Untersuchungsausschuss einsetzt - und dann das Corpus Delicti nur geschwärzt und manipuliert übermittelt bekommt." Traurig sei jedoch, dass man dafür das Höchstgericht habe anrufen müssen, "was natürlich wertvolle Zeit kostet", so Krisper.

Wenig überraschend ist das VfGH-Erkenntnis auch für FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker, sei doch das Höchstgericht der Argumentation der Antragsteller im Wesentlichen gefolgt.

Zadić begrüßt Klärung ebenso

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) kündigt nach der Entscheidung der Verfassungsrichter an, das Ibiza-Video "ehestmöglich" dem Untersuchungsausschuss vorzulegen. In einer Aussendung begrüßte sie "die abschließende Lösung dieser wichtigen bislang noch ungeklärten Rechtsfrage" durch den Verfassungsgerichtshof.

"Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der parlamentarische Untersuchungsausschuss das Ibiza-Video inklusive jener Passagen erhalten kann, die formal von der Staatsanwaltschaft nicht zum Ermittlungsakt genommen wurden. Ich begrüße die abschließende Lösung dieser wichtigen bislang noch ungeklärten Rechtsfrage durch den Verfassungsgerichtshof und werde daher anweisen, das Video in Entsprechung des Erkenntnisses des VfGH dem U-Ausschuss vorzulegen", so Justizministerin Alma Zadic.

(APA/Red)

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