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Türkischer Mafiaboss in Wiener Haft

Der in Graz verhaftete türkische Mafiaboss sitzt nun in Wien in Auslieferungshaft. Das Justizministerium schätzt, dass die Entscheidung über die Auslieferung bis zu drei Monate dauern wird.

Zwei Tage nach der Festnahme des türkischen Mafia-Bosses Alaattin Cakici in Graz haben die türkischen Behörden formell die Auslieferung des 51-Jährigen beantragt. Der türkische Justizminister Cemil Cicek sagte am Freitag, Cakici werde unter anderem Mordversuch und Organisierte Kriminalität vorgeworfen. Unterdessen wurde der mutmaßliche Pate in eine Zelle ins Wiener Landesgerichtliche Gefangenenhaus überstellt, wo er nun in Auslieferungshaft sitzt. Das österreichische Justizministerium schätzt, dass das Auslieferungsverfahren bis zu drei Monate in Anspruch nehmen wird.

„Die Entscheidung darüber obliegt zunächst dem Landesgericht Wien. Die zuständige U-Richterin muss die Unterlagen, Haftbefehle und allfälligen Urteile der türkischen Behörden darauf hin prüfen, ob daraus ein hinreichender Tatverdacht begründet werden kann“, erläuterte Johannes Martetschläger von der Internationalen Strafabteilung im Ministerium im Gespräch mit der APA.

Die Türkei hat 40 Tage Zeit, die Verdachtslage gegen den mutmaßlichen Mafioso schriftlich zu dokumentieren. „Ob er das, was ihm darin vorgeworfen wird, wirklich war, wird von der Richterin nicht geprüft. Es kommt auf die Beweislage und die formellen Formvorschriften an“, legte Martetschläger dar.

Geprüft wird allerdings, „ob im auszuliefernden Staat den Erfordernissen der Menschenrechtskonvention Rechnung getragen wird“, wie der Jurist betonte. Auf die Frage, ob das im konkreten Fall von Bedeutung sein könnte, meinte Martetschläger: „Ich verweise darauf, dass die Türkei Mitgliedstaat der MRK ist.“

Der türkische Justizminister unterstrich in diesem Zusammenhang, insbesondere die Abschaffung der Todesstrafe in seinem Land habe das Prozedere bei Auslieferungsverfahren grundsätzlich erleichtert. Die Türkei werde sich auch mit der Frage befassen, warum Cakici den Ausweis eines ehemaligen türkischen Geheimagenten bei sich trug, als er festgenommen wurde, versprach Cicek.

Sollte das Wiener Landesgericht der Auslieferung zustimmen, kann Cakiki dagegen Rechtsmittel anmelden. Darüber müsste dann das Oberlandesgericht Wien in letzter Instanz entscheiden. Eine bis vor kurzem noch notwendige Bewilligung seitens des Justizministeriums ist nicht mehr vorgesehen. „Nach einer Gesetzesnovelle hat das Ministerium seit 1. Mai 2004 in derartigen Fällen keine eigene Entscheidungsbefugnis“, erklärte Martetschläger. Die Beschlussfassung komme damit ausschließlich den unabhängigen Gerichten zu.

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